Impfzertifikate laufen ab â Das Ă€ndert sich noch fĂŒr Verbraucher
Der neue Monat bringt wieder einige Neuerungen mit sich. Betroffen sind unter anderem Menschen ohne Booster-Impfung und viele Steuerzahler. Bei Impfskeptikern könnte zudem ein Umdenken einsetzen.
Vieles dreht sich weiter um Corona: Auch im Februar haben die meisten neuen Regeln mit der Pandemie zu tun.
WĂ€hrend so mancher Doppeltgeimpfter dringend seinen Impfstatus checken sollte, könnten Ungeimpfte womöglich leichter zum Piks bewogen werden. Wir haben die wichtigsten Ănderungen fĂŒr Sie zusammengefasst.
Impfzertifikate laufen ab
Wer bisher nur zweimal gegen das Coronavirus geimpft ist, dessen Impfzertifikat bekommt ab 1. Februar 2022 ein neues Ablaufdatum. Das Zertifikat gilt dann nicht mehr ein Jahr lang, sondern nur noch 270 Tage (neun Monate). Die Bundesregierung setzt damit eine Vorgabe der EU-Kommission von vergangenem Dezember um.
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Von der Ănderung sind in Deutschland derzeit etwa 21 Millionen Menschen betroffen. Sie verlieren ihren Status als Geimpfte damit 270 Tage nach der zweiten Impfung, wenn sie diese nicht in der Zwischenzeit mit einem Booster aufgefrischt haben. Wann die Impfnachweise von Geboosterten ablaufen, ist aktuell noch offen.
Neuer Impfstoff Novavax soll kommen
Ende Februar soll der Impfstoff Novavax zur VerfĂŒgung stehen. Das geht aus einem Beratungsentwurf von Bund und LĂ€ndern hervor. Der Impfstoff könnte fĂŒr Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher erhĂ€ltlichen mRNA-PrĂ€parate.
Die Gesundheitsminister der LÀnder schlagen vor, Novavax bevorzugt ungeimpften Klinik- und PflegebeschÀftigten anzubieten, die ab MÀrz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Mehr zum neuen Impfstoff Novavax lesen Sie hier.
SteuererklÀrung spÀter abgeben
Wer dazu verpflichtet ist, eine EinkommensteuererklĂ€rung abzugeben und sich dabei von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lĂ€sst, hat dafĂŒr normalerweise bis Ende Februar des ĂŒbernĂ€chsten Jahres Zeit. FĂŒr das Steuerjahr 2020 mĂŒssten Sie Ihre ErklĂ€rung also eigentlich bis zum 28. Februar 2022 einreichen.
Wegen der Corona-Pandemie gilt aber ausnahmsweise ein anderes Datum. Die Bundesregierung hat die Abgabefrist um drei Monate verlĂ€ngert â bis zum 31. Mai 2022. In diesem Februar brauchen Sie â oder vielmehr Ihr Steuerberater â also nicht noch schnell aktiv zu werden.
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FĂŒr die SteuererklĂ€rung 2021 soll diese FristverlĂ€ngerung allerdings nicht mehr gelten. Es bleibt fĂŒr Pflichtveranlagte beim regulĂ€ren Abgabetermin Ende Juli 2022. Wenn Sie sich professionelle Hilfe holen, gilt die Frist bis Ende Februar 2023.
Letzte Chance fĂŒr die AusbildungsprĂ€mie Plus
Betriebe können Geld vom Staat erhalten, wenn sie trotz Corona-Pandemie die Zahl ihrer AusbildungsplĂ€tze beibehalten (4.000 Euro pro Vertrag) oder sogar erhöhen (6.000 Euro pro Vertrag). Das gilt aber nur fĂŒr Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen. AuĂerdem mĂŒssen die Betriebe selbst von der Pandemie betroffen sein â etwa durch UmsatzrĂŒckgang oder Kurzarbeit.
Die AusbildungsprĂ€mie mĂŒssen die Unternehmen bei der Agentur fĂŒr Arbeit beantragen. Die Frist dafĂŒr endet drei Monate, nachdem die Auszubildenden die Probezeit erfolgreich hinter sich gebracht haben.
Neue Lohnregel fĂŒr Lkw-Fahrer
Fahrer im grenzĂŒberschreitenden Verkehr erhalten ab 2. Februar 2022 den vollen Mindestlohn jener LĂ€nder, in denen sie unterwegs sind. So sieht es das neue EU-MobilitĂ€tspaket vor, durch das sich die EU einen gerechteren Wettbewerb erhofft.
Eine Ausnahme gilt allerdings fĂŒr Polen: Wer nur durch das Land durchfĂ€hrt oder seine Waren nicht mindestens noch in ein drittes Land transportiert, profitiert nicht von der neuen VergĂŒtungsregel.
Beförderungsunternehmen sind zudem verpflichtet, alle Fahrer zu melden, die sie entsenden. Das geschieht ĂŒber eine Schnittstelle mit dem sogenannten Binnenmarkt-Informationssystem (IMI). Zudem mĂŒssen Fahrer GrenzĂŒbertritte im digitalen Fahrtenschreiber aufzeichnen und Lkws spĂ€testens nach acht Wochen zur Basis zurĂŒckbringen.