t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Routerhersteller Devolo eröffnet Schutzschirmverfahren


Sanierung in Eigenregie
Routerhersteller Devolo eröffnet Schutzschirmverfahren

Von t-online, fls

07.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Kabel in einem Internet-Router (Symbolbild): Der deutsche Hersteller Devolo hat ein Schutzschirmverfahren eröffnet.Vergrößern des BildesKabel in einem Internet-Router (Symbolbild): Der deutsche Hersteller Devolo hat ein Schutzschirmverfahren eröffnet. (Quelle: PantherMedia/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Mittelständler Devolo hat Geldprobleme. Jetzt will sich der Routerhersteller in Eigenverwaltung neu aufstellen.

Der bekannte Router-Hersteller Devolo kämpft mit der Zahlungsunfähigkeit – jetzt will sich das Unternehmen im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens in Eigenregie sanieren. Das geht aus einer Pressemitteilung des Aachener Mittelständlers vom Montag hervor. Demnach hat sich Devolo das Ziel gesetzt, den geplanten Firmenumbau "binnen weniger Monate abzuschließen".

Devolo zählt neben dem Berliner Fritzbox-Produzenten AVM zu den beiden großen Herstellern von WLAN-Routern in Deutschland. Nach eigener Aussage sorgten unter anderem die Corona-Krise sowie der Mangel an Halbleitern zuletzt für große Probleme.

So hätten etwa pandemiebedingte Lockdowns und Schließungen im Einzelhandel zu weniger Absatz von Devolo-Geräten geführt. Hinzu käme, dass das Unternehmen aufgrund langfristiger Lieferverträge zum Jahresbeginn zahlreiche Bauteile aus Fernost abnehmen und bezahlen musste, was zu einem "Liquiditätsengpass" geführt habe.

Pleite lässt sich noch abwenden

Das jetzt begonnene Schutzschirmverfahren stellt eine Spezialform der Insolvenz in Eigenverantwortung dar. Dabei ist das entsprechende Unternehmen zunächst vor dem Zugriff seiner Gläubiger geschützt.

In der bekommt die Geschäftsführung in diesem Zuge zwar einen Insolvenzverwalter vom Gericht an die Seite gestellt, behält allerdings die Zügel in der Hand. Im Gegensatz zu einer echten Insolvenz darf die Firma aber noch nicht zahlungsunfähig sein. Mehr zu den verschiedenen Insolvenzverfahren in Deutschland lesen Sie hier.

Auch Devolo betont diesen Umstand. Der Geschäftsbetrieb laufe ganz normal weiter. "Alle Leistungen werden unverändert erbracht, die Gehälter der Mitarbeiter werden weiter gezahlt", heißt es seitens des Unternehmens.

Verwendete Quellen
  • Devolo-Pressemitteilung
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website