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Kartellamt mahnt Deutsche Bahn ab – wegen Behinderung der Konkurrenz


Mangelnde Kooperation
Bundeskartellamt mahnt Deutsche Bahn wegen Alleingängen ab

Von afp
Aktualisiert am 20.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Apps der deutschen Bahn (Symbolbild): Anderen Anbietern gibt die Deutsche Bahn wichtige Reisedaten nicht weiter – und drängt Verbraucher so, die eigenen Apps zu nutzen.Vergrößern des BildesReisen mit den Apps der deutschen Bahn (Symbolbild): An andere Anbieter gibt die Deutsche Bahn wichtige Reisedaten nicht weiter – und drängt Verbraucher so, die eigenen Apps zu nutzen. (Quelle: Political Moments/imago-images-bilder)
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Wer längere Reisen plant, kommt an den Apps der Deutschen Bahn kaum vorbei. Das liegt auch daran, dass die Bahn Konkurrenzanbietern wichtige Daten vorenthält. Dafür mahnte das Kartellamt den Konzern nun ab.

Das Bundeskartellamt in Bonn hat die Deutsche Bahn (DB) wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsdiensten abgemahnt. Die DB stelle für solche Dienste – bis auf wenige Ausnahmen – keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung, wie etwa Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel. Diese Daten seien aber "essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen", erklärte das Kartellamt am Mittwoch.

Die Behörde hatte Ende 2019 Ermittlungen gegen die Bahn eingeleitet; jetzt liegt das vorläufige Ergebnis vor. Die DB und "zum Verfahren beigeladene" Mobilitätsplattformen können dazu nun Stellung nehmen.

Die Bahn sei "vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb" das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Daher habe sie "besondere Pflichten gegenüber Dritten".

Bahn nimmt bestimmende Position im Mobilitätssektor ein

Mobilitätsdienstleister, die beispielsweise die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern vermitteln, seien ohne Einbindung der DB "nicht denkbar". Laut Kartellamt haben sie einen "Anspruch auf die Verkehrsdaten der Bahn" – die Geschäftsmodelle "können sonst nicht funktionieren".

Den bisherigen Ermittlungen zufolge nimmt die DB eine Doppelrolle ein: Sie ist einerseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator, wie das Kartellamt erklärte. Sie kombiniert über den eigenen Fahrkartenvertrieb hinaus eigene verkehrsmittelübergreifende Angebote und übernimmt den Fahrkartenvertrieb auch für Dritte, etwa für über 50 Verkehrsverbünde.

Andererseits kann die Bahn laut Kartellamt als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter kontrollieren. Vertragspartner müssen zum Beispiel auf Rabattaktionen oder Bonuspunkteprogramme der Bahn verzichten; verkaufen sie DB-Fahrkarten, erhalten sie dafür möglicherweise keine Provision für Buchungs- und Zahlungsabwicklung, wie das Kartellamt mutmaßt.

Bahn behindert so kleinere Konkurrenten

Die Wettbewerbsbeschränkungen berühren nach Ansicht des Kartellamts darüber hinaus die Interessen von Konkurrenten der Bahn: Gerade für die in Deutschland deutlich kleineren und weniger bekannten Bahnen könnten Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein, um ihre Reichweite zu erhöhen und Nachfrager zu gewinnen, erläuterte die Behörde.

"Werden Reisende aber direkt oder indirekt immer weiter zu den Kanälen der DB gelenkt, erreichen die alternativen Verkehrsunternehmen nur wenige potenzielle Kundinnen und Kunden." Die Folge: Die Marktmacht der Deutschen Bahn verfestige sich weiter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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