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Grundsteuer in Baden-Württemberg (BW): Berechnung und Höhe


Bodenwertmodell
So berechnet sich die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg


Aktualisiert am 08.12.2022Lesedauer: 4 Min.
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Esslingen am Neckar (Symbolbild): Baden-Württemberg hat sich bei der Berechnung der neuen Grundsteuer für ein eigenes Modell entschieden.Vergrößern des Bildes
Esslingen am Neckar (Symbolbild): Baden-Württemberg hat sich bei der Berechnung der neuen Grundsteuer für ein eigenes Modell entschieden. (Quelle: querbeet/getty-images-bilder)

Baden-Württemberg ist eines der Länder, die sich bei der Grundsteuerreform nicht dem Bundesmodell angeschlossen haben. Was das für Eigentümer bedeutet.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Grundsteuer in Deutschland muss neu berechnet werden (mehr dazu hier). Wie, darüber stritt sich die Politik lange. Einige Bundesländer gehen dabei nun ihren eigenen Weg, darunter auch Baden-Württemberg.

Wir erklären, wie das dortige Bodenwertmodell funktioniert, wie sich die Grundsteuer damit berechnet, ob es durch die Reform teurer wird und welche Daten Eigentümer für die Grundsteuererklärung 2022 benötigen.

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg?

Die neue Grundsteuer B, also die Grundsteuer auf Wohngrundstücke, berechnet sich in Baden-Württemberg nach dem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell. Damit ist das Bundesland eines von fünf Ländern, die sich nicht dem Bundesmodell angeschlossen haben.

In Baden-Württemberg ergibt sich die Grundsteuer künftig ausschließlich aus dem Bodenwert, wie das Landesministerium für Finanzen auf seiner Webseite erklärt. Im Wesentlichen würden dafür zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Lesen Sie hier, wo Sie den Bodenrichtwert finden.

Grundsteuerwert ersetzt den Einheitswert

Multiplizieren Sie die beiden Werte, ergibt sich daraus der neue Grundsteuerwert. Dieser ersetzt ab 2025 den sogenannten Einheitswert, den das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat und der noch bis Ende 2024 gilt (mehr dazu hier). Welche Art Wohngebäude sich auf dem Grundstück befindet, spielt im baden-württembergischen Berechnungsmodell keine Rolle.

Um die jährlich zu zahlende Grundsteuer zu erhalten, müssen Sie den Grundsteuerwert nun noch mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der Kommune multiplizieren.

Die Formel zur Berechnung der neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg lautet also:

Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz

Die Steuermesszahl beträgt bisher noch bis zu 0,35 Prozent. Mit der Grundsteuerreform sinkt sie auf 0,13 Prozent, damit sich das Grundsteueraufkommen nicht signifikant verändert. Der neue Grundsteuerwert wird schließlich deutlich über dem bisherigen Einheitswert liegen, der noch auf Basis von Daten aus den Jahren 1964 (Westen) und 1935 (Osten) berechnet wird.

Für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, sinkt die Steuermesszahl in Baden-Württemberg um 30 Prozent, also auf 0,091 Prozent. Eine Tabelle mit den aktuell noch geltenden Steuermesszahlen finden Sie hier.

Den Hebesatz legt schließlich jede Kommune autonom fest. Damit bestimmen die Städte und Gemeinden maßgeblich, wie hoch die Grundsteuer letztlich ausfällt. Mehr zu den Hebesätzen der Kommunen lesen Sie hier.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Baden Württemberg?

Das kommt ganz darauf an, wo Ihr Grundstück liegt und wie groß es ist. Je nach Kommune können die Hebesätze stark variieren und damit auch die Höhe der Grundsteuer deutlich auseinanderklaffen.

Das Finanzministerium von Baden-Württemberg zeigt in einer Beispielrechnung, wie viel Grundsteuer nach der neuen Berechnung ab 2025 für ein 400 Quadratmeter großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einem Bodenrichtwert von 250 Euro pro Quadratmeter entfallen wird, wenn die Gemeinde einen Hebesatz von 350 Prozent festlegt:

400 Quadratmeter x 250 Euro pro Quadratmeter ergibt zunächst einen Grundsteuerwert von 100.000 Euro. Dieser wird nun mit der reduzierten Steuermesszahl multipliziert, also mit 0,091 Prozent, da das Grundstück zum Wohnen genutzt wird. Es ergibt sich ein Betrag von 91 Euro (100.000 Euro x 0,091 Prozent). Dieser wiederum muss im letzten Schritt mit dem Hebesatz multipliziert werden. Das Ergebnis ist eine Grundsteuer in Höhe von 318,50 Euro (91 Euro x 350 Prozent).

Wie ist der Zeitplan für die Grundsteuerreform?

Um die Grundsteuerreform umzusetzen, mussten zunächst die Gutachterausschüsse der Kommunen die Bodenrichtwerte für die Grundstücke in ihrem Bewertungsgebiet ermitteln und an die Finanzverwaltung weiterleiten. Das geschah bis zum 30. Juni 2022.

Derzeit sind die Eigentümer gefordert: Vom 1. Juli bis zum 31. Januar 2023 müssen sie ihre Feststellungserklärung für die Grundsteuer beim Finanzamt abgeben. Ab 2023 ist dann mit dem Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt zu rechnen. Auf dieser Basis müssen die Kommunen 2024 ihre Hebesätze festlegen und verschicken ab Ende 2024 den endgültigen Grundsteuerbescheid.

Für wen wird die neue Grundsteuer teurer?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Laut dem baden-württembergischen Finanzministerium haben sich die kommunalen Landesverbände dazu bekannt, das Steueraufkommen insgesamt auf dem gleichen Niveau zu halten. Die Kommunen sollen das über die Hebesätze steuern.

Trotzdem kann der Einzelne ab 2025 mehr oder weniger stark belastet werden. Dabei gilt: Grundsätzlich macht die neue Grundsteuer baureife, unbebaute Grundstücke in Baden-Württemberg teurer, da Kommunen dank der neu eingeführten Grundsteuer C einen höheren Hebesatz für unbebautes Bauland festlegen dürfen. Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern dürften hingegen eher entlastet werden.

Welche Daten brauche ich für die Grundsteuerreform?

Die Grundsteuerreform sieht vor, dass die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden muss. Dafür müssen Eigentümer im Jahr 2022 eine zusätzliche Steuererklärung abgeben, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

Je nach persönlicher Situation benötigen Sie dafür folgende Daten:

  • Aktenzeichen Ihres Grundstücks (Grundsteuer B) bzw. Ihres Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • Lage (Adresse) des Grundstücks
  • Grundbuchblattnummer
  • Gemarkung und Flurstücksnummer
  • Fläche des Grundstücks

Bei Grundvermögen (Grundsteuer B) zusätzlich:

  • Bodenrichtwert
  • Anteil am Flurstück (bei Wohn- oder Teileigentum)
  • Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?

Bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) zusätzlich:

  • Art der Nutzung
  • Ertragsmesszahl

Das Online-Finanzamt Elster stellt für jedes Bundesland eigene Formulare für die Grundsteuererklärung bereit. Jene für Baden-Württemberg finden Sie hier. Eine Anleitung, wie Sie die Feststellungserklärung für die Grundsteuer mit Elster richtig ausfüllen, lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
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