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Kapitalertragsteueranmeldung: Was Sie darüber wissen sollten


Steuer auf Zinsen
Kapitalertragsteueranmeldung: Was Sie darüber wissen sollten

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 30.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Mit der Gewinnauszahlung muss die Kapitalertragsteuer angemeldet werden.Vergrößern des Bildes
Für die Kapitalertragsteueranmeldung gibt es bestimmte Fristen. (Quelle: DC_2 /imago-images-bilder)
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Unternehmen sind zur elektronischen Kapitalertragsteueranmeldung und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Was dabei zu beachten ist.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die im Einkommenssteuergesetz geregelt ist. Sie beträgt 25 Prozent und muss von Unternehmen auf ihre Kapitalerträge gezahlt werden. Unternehmen müssen dafür eine Kapitalertragsteueranmeldung vornehmen und die Steuer zahlen.

Privatpersonen, die zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt haben, machen in der Steuererklärung die entsprechende Angabe. Bauunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Kapitalertragsteueranmeldung – Angabe der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer wird als eine Form der Einkommenssteuer auf Kapitalerträge erhoben und beträgt 25 Prozent. Eine Kapitalertragsteueranmeldung muss von Kapitalertragsteuerpflichtigen innerhalb einer bestimmten Frist an das Finanzamt eingereicht werden. Sie erfolgt auf elektronischem Wege. Ein Formular steht im Online-Finanzamt Elster zur Verfügung.

Privatanleger, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt haben, müssen nicht immer Kapitalertragsteuer zahlen, da sie einen Freibetrag ausschöpfen können. Haben Sie als Privatanleger zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt, können Sie den Betrag über die Steuererklärung zurückholen.

Wann die Abgabe der Kapitalertragsteueranmeldung erforderlich ist

Der Zeitpunkt für die Kapitalertragsteueranmeldung von Unternehmen ist in § 44 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt. Die bisherige Regelung, nach der die Kapitalertragsteuer bis zum 10. des Folgemonats angemeldet und gezahlt werden muss, gilt inzwischen nicht mehr. Die Kapitalertragsteuer muss zeitgleich mit der Gewinnausschüttung beim Finanzamt angemeldet und gezahlt werden.

Ein spezieller Termin ist für die Kapitalertragsteueranmeldung nicht vorgeschrieben, da die Steuer zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger entsteht. Als Zeitpunkt für die Kapitalertragsteueranmeldung gilt der Tag nach der Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung.

Abführung der Kapitalertragsteuer

Unternehmen zahlen die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt. Kapitalgesellschaften stellen sicher, dass die von den Gesellschaftern geleisteten Einlagen von den durch die Kapitalgesellschaft erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Sie führen dazu ein steuerliches Einlagekonto.

Bauunternehmen können beim Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen, um keine Bauabzugssteuer zahlen zu müssen. Die Kapitalertragsteueranmeldung wird auch von Banken oder Versicherungen vorgenommen. Sie behalten die Kapitalertragsteuer auf

  • Lebensversicherungen,
  • Sparkonten,
  • Aktien,
  • ETFs,
  • Investmentfonds

direkt ein und führen sie an das Finanzamt ab.

Wie Privatanleger die Kapitalertragsteuer vermeiden können

Als Privatanleger können Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um keine Kapitalertragsteuer auf Ihre Geldanlagen wie Aktien, ETFs oder Sparguthaben zahlen zu müssen. Nur auf den Betrag, der den Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare übersteigt, zahlen Sie die Kapitalertragsteuer. Haben Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft, können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage KAP die gezahlte Kapitalertragsteuer angeben und zurückholen.

Liegt Ihr insgesamt zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und müssen keine Kapitalertragsteuer abführen.

Verwendete Quellen
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