Neue Gesetze und Regelungen Kreuzfahrt, Bafög, Corona-Test – das ändert sich im August
Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Im August zeigt sich der Staat spendabel – vor allem wenn es um Aus- und Weiterbildung geht. Aber auch für Reisende gibt es gute Nachrichten. Und Firmen bekommen noch eine letzte Chance.
Vieles neu macht der August: Die einen dürfen wieder entspannter arbeiten, die anderen erhalten für ihre Extra-Anstrengungen mehr Geld. Reisende haben wieder mehr Optionen und kleine Unternehmen sollten sich beeilen. Welche neuen Gesetze und Regelungen der August genau bringt, erfahren Sie im großen t-online.de-Überblick.
Mehr Geld für Weiterbildung
Wenn Sie sich nebenberuflich oder in Vollzeit weiterbilden wollen, gönnt Ihnen der Staat dafür ab August einen höheren Zuschuss. Beim sogenannten Aufstiegs-Bafög – früher Meister-Bafög – übernimmt der Bund Kosten für Lehrgänge und Prüfungen nun mindestens zu 50 Prozent.
- Steuern und Kirchgeld: Diese Folgen hat ein Kirchenaustritt
Bisher gab es 40 Prozent als Zuschuss und 60 Prozent als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie sogar noch einen weiteren Zuschuss oben drauf. Und wenn Sie sich danach selbstständig machen, bekommen Sie das Restdarlehen sogar komplett erstattet.
Bilden Sie sich ausschließlich schulisch fort, übernimmt der Staat ebenfalls alle Kosten – statt wie bisher nur die Hälfte. Für alle Bezieher von Aufstiegs-Bafög gilt zudem: Es gibt höhere Zuschläge für die Kinderbetreuung und der Zuschuss zum Lebens-Unterhalt muss nicht zurückgezahlt werden.
- Aufstiegs-Bafög: Voraussetzung, Höhe und Rückzahlung
Mehr Geld für Azubis und Studenten
Wenn Sie eine Ausbildung beginnen, aufgrund der Entfernung nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können, aber das Gehalt für Wohnung, Lebensmittel und Co. noch nicht ausreicht, springt der Staat ein: mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Ab August steigt die Förderung – von 716 auf 732 Euro im Monat. Auch wenn Sie sich nachträglich auf einen Schulabschluss vorbereiten oder eine Ausbildung mit Kind beginnen, können Sie von der BAB profitieren.
Herkömmliches Bafög wird es ab August für mehr Studierende und Schüler geben. Die Höchstsätze steigen für Studierende von 853 auf 861 Euro, für Schüler von 825 Euro auf 832 Euro im Monat.
- Schüler-Bafög: Voraussetzung, Höhe und Beantragung
- Bafög: Wie viel steht mir zu?
Letzte Chance auf Überbrückungshilfen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich sputen: Sie können sie nur noch im August beantragen. Bedingung dafür: Die Pandemie muss wesentlich dafür sein, dass die Geschäfte brach lagen.
Keine Zwölf-Stunden-Schichten mehr
Seit März konnten Arbeitgeber in bestimmten Berufen längere Arbeitszeiten anordnen – bis zu zwölf Stunden täglich. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit war möglich. Dieses Corona-Arbeitszeitgesetz tritt nun wieder außer Kraft. Ausnahmen können aber geprüft werden.
Corona-Tests an Flughäfen
Die Bundesregierung will kostenlose und verpflichtende Corona-Tests an Flughäfen für Einreisende aus Risikogebieten einführen. An manchen Airports sind kostenlose bereits seit Ende Juli möglich – allerdings sind die bisher freiwillig.
Kreuzfahrtschiffe fahren wieder
Erlaubt war es schon im Juli, die meisten Reedereien bieten aber erst im August wieder Kreuzfahrten an – so zum Beispiel die Flotte von Aida. Offiziell los geht es am 5. August mit der "Aida Perla" ab Hamburg, am 12. August folgt die "Aida Mar" ab Rostock-Warnemünde und am 16. August die "Aida Blu" ab Kiel.
Um genügend Abstand halten zu können, sind die Schiffe nicht voll ausgebucht. Zudem bleiben Landgänge verboten. Die Reisen finden statt, obwohl kurz vor den geplanten Kreuzfahrten zuletzt mehrere Crew-Mitglieder von Aida positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
- Eigene Recherchen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: Novelle des Aufstiegs-Bafög
- Bundesfinanzministerium: "Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet"
- Bundesarbeitsministerium: Verordnung zur Abweichung vom Arbeitszeitgesetz