Entzündliche Hautreaktion Barthaar-Entfernung bei Transsexueller: Kasse muss zahlen
Wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Hannover hervor.
Die gesetzliche Krankenkasse muss laut einem Urteil des Sozialgerichts Hannover die Barthaarentfernung bei einer Transsexuellen bezahlen. Die Kasse hatte die Kostenübernahme abgelehnt und geltend gemacht, dass die Klägerin einen Vertragsarzt in Anspruch nehmen müsse.
Zugrunde lag das Verfahren einer im Jahr 1972 in einem männlichen Körper geborenen Frau aus Hannover, der 2015 von einem Arzt Transsexualität bescheinigt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: S 86 KR 384/18)
Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen
Starker Bartwuchs habe der Klägerin in der Bewältigung der neuen Rolle Schwierigkeiten bereitet, teilt das Gericht mit. Eine Nadelepilationsbehandlung durch einen Hautarzt habe zu einem deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild geführt. Dagegen habe das Entfernen der Barthaare bei einer Elektrologistin – also einer Kosmetikerin mit entsprechender Ausbildung – keine entzündlichen Hautreaktionen mit sich gebracht.
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Das Sozialgericht Hannover folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach transsexuelle Versicherte Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks haben. Der Hautarzt hatte der Frau den ausgeprägten Bartwuchs im Gesicht bescheinigt.
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- Nachrichtenagentur dpa