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Kein Ratenzahlungsvertrag: Besuch beim Kieferorthopäden kann teuer werden


Kein Ratenzahlungsvertrag
Besuch beim Kieferorthopäden kann teuer werden

Von dpa
29.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Die Krankenkasse zahlt nur für medizinisch notwendige Maßnahmen.Vergrößern des BildesDie Krankenkasse zahlt nur für medizinisch notwendige Maßnahmen. Auf einen Ratenzahlungsvertrag sollten sich Patienten nicht einlassen. Foto: Patrick Pleul. (Quelle: dpa)
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Düsseldorf (dpa/tmn) - Wenn Kinder zum Kieferorthopäden gehen, kann das für Eltern teuer werden. Denn die Krankenkasse zahlt nur für das, was medizinisch notwendig ist. Für Zusatzleistungen muss der Patient selbst aufkommen.

Manche Kieferorthopäden verlangen dafür Vorkasse, oft verbunden mit einem monatlichen Ratenzahlungsvertrag. Darauf sollten sich Eltern aber nicht einlassen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Grund: Oft würden Kunden durch solche Verträge benachteiligt - weil sie damit zum Beispiel für Leistungen bezahlen, die noch gar nicht erbracht sind.

Stattdessen raten die Verbraucherschützer, vom Arzt für jeden Behandlungsschritt eine separate Rechnung zu verlangen. So lässt sich besser nachvollziehen, was genau schon gemacht und bezahlt ist. Das erleichtert zum Beispiel den Arztwechsel bei einem Umzug. Verweigert der Kieferorthopäde die einzelnen Rechnungen, sollten sich Patienten an ihre Krankenkasse wenden und gegebenenfalls einen neuen Arzt suchen.

Wer schon einen Ratenvertrag unterschrieben hat, kann sich die einzelnen Schritte der Behandlung und die Kosten dafür trotzdem gesondert auflisten lassen. Steht dann ein Arztwechsel an, können Eltern leichter überblicken, ob der Arzt noch Nachzahlungen verlangen kann - oder ob sie sogar Geld für Behandlungen zurückbekommen, die schon bezahlt, aber noch nicht erledigt sind.

Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer Eltern, Angebote für Zusatzleistungen beim Kieferorthopäden nicht sofort anzunehmen. Stattdessen sollten sie sich den Mehrwert genau erklären lassen und dann zu Hause in Ruhe nachdenken und -forschen. Eine medizinisch nötige Kassenbehandlung darf der Arzt dabei nicht verweigern - auch nicht, wenn die Eltern auf empfohlene Zusatzleistungen verzichten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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