Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextRB Leipzig provoziert mit Red-Bull-TweetSymbolbild für einen TextSänger entdeckt Tumor im HalsSymbolbild für einen TextNRW: CDU nimmt Kurs auf Schwarz-GrünSymbolbild für ein VideoBelarussische Kämpfer schließen sich Ukraine anSymbolbild für einen Text18-Jährige nach Unfall in LebensgefahrSymbolbild für einen TextMann fällt von Mountainbike und stirbtSymbolbild für einen TextRussland-Kapitän verlässt St. PetersburgSymbolbild für einen TextLohnt sich der "Tatort" heute Abend?Symbolbild für einen TextTodesfall auf Kirmes in NRW – Täter flüchtigSymbolbild für einen TextZDF-Moderatorin flirtet mit verlobten GastSymbolbild für einen Watson TeaserBoris-Becker-Ex beim Feiern gesichtet

Beratung auch bei telefonischer Krankschreibung wichtig

Von dpa
Aktualisiert am 18.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Auch bei den aktuell wegen der Corona-Pandemie möglichen telefonischen Krankenschreibungen ist aus Sicht der Krankenkassen eingehende ärztliche Beratung wichtig.
Auch bei den aktuell wegen der Corona-Pandemie möglichen telefonischen Krankenschreibungen ist aus Sicht der Krankenkassen eingehende ärztliche Beratung wichtig. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa./dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Berlin (dpa) - Auch bei den aktuell wegen der Corona-Pandemie möglichen telefonischen Krankenschreibungen ist aus Sicht der Krankenkassen eingehende ärztliche Beratung wichtig.

"Bis Ende März ist die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bereits heute möglich", sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Diese Sonderregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss, das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen, Anfang Dezember beschlossen. "Wichtig ist, dass sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen", sagte Lanz.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Ferner können Krankenhausärztinnen und -ärzte eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage nach Entlassung bescheinigen. Diese Regelung tritt nach jetzigem Stand am 31. Mai außer Kraft.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Diese Symptome können ein Nierenversagen ankündigen
Von Astrid Clasen
Deutsche Presse-Agentur







t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website