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Bundesfinanzhof-Urteil: Lindner hält an vollständiger Soli-Abschaffung fest


Nach Urteil des Bundesfinanzhofs
Lindner hält an vollständiger Soli-Abschaffung fest

Von reuters, dpa, lw, job, ann

Aktualisiert am 30.01.2023Lesedauer: 4 Min.
Christian Lindner: Der Bundesfinanzminister will den komplett abschaffen.Vergrößern des BildesChristian Lindner: Der Bundesfinanzminister will den Soli komplett abschaffen. (Quelle: Chris Emil Janssen/imago-images-bilder)
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Der Solidaritätszuschlag war nie als ewige Steuer gedacht. Doch fast dreißig Jahre nach Einführung ist kein Ende der Abgabe in Sicht. Das sorgt für Spannungen.

Das Bundesfinanzministerium hat sich zurückhaltend zur überraschenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs geäußert, den Solidaritätszuschlag nicht zu beanstanden. "Wir nehmen das Urteil natürlich zur Kenntnis", sagte eine Sprecherin des FDP-geführten Ministeriums am Montag in Berlin. Die Position des Finanzministers und FDP-Chefs Christian Lindner sei aber bekannt, er trete weiter für eine vollständige Soli-Abschaffung ein.

Regierungssprecherin Christiane Hoffmann ergänzte, es gebe zum Soli unterschiedliche Positionen in der Bundesregierung. Kanzler Olaf Scholz (SPD), der als früherer Finanzminister nur eine Teil-Abschaffung durchgesetzt hatte, sei vermutlich froh, dass die Frage nun geklärt sei.

"Impuls für Investitionen und neue Jobs"

Das höchste deutsche Steuergericht hatte zuvor entschieden, der Zuschlag sei noch vom Grundgesetz gedeckt. Bloße Zweifel reichten nicht aus, um den Soli dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Es sei unerheblich, ob die Ergänzungsabgabe zweckgebunden für den Aufbau Ost verwendet werde. Beim Soli geht es um jährliche Einnahmen des Bundes von etwa elf Milliarden Euro. Seit 2021 müssen nur noch Spitzenverdiener und auch Kapitalgesellschaften den Zuschlag von bis zu 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftsteuer zahlen. Etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind davon befreit.

Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der mittlerweile nur noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe eingenommen. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. Das Gericht erklärte jedoch, dass weder das Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 noch die Tatsache, dass nur Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen, gegen die Verfassung verstoße.

Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, twitterte, die Steuerpolitik werde für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands immer wichtiger. Die FDP setze sich deswegen weiter für die vollständige Soli-Abschaffung ein. Dies wäre ein Impuls für Investitionen und neue Jobs.

"Gibt weiterhin einen großen staatlichen Finanzbedarf"

Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi, begrüßte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. "Es gibt weiterhin einen großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung", sagte er t-online. Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe, die nach Einkommen gezahlt wird, decke diesen Bedarf. Weiter sagte Schrodi: "Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bestätigt."

Achim Post, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, sagte t-online, die Entscheidung sei auch politisch zu begrüßen. "Eine massive Steuerentlastung für Besserverdienende wäre gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen das falsche Signal." Unabhängig davon sei eine Debatte über ein gerechtes Steuersystem angesichts der neuen strukturellen Aufgaben durch die Krise jedoch richtig.

"Dabei sollte es dann stets um zweierlei gehen: zielgerichtete Entlastungen einerseits, aber auch um mehr Gerechtigkeit andererseits", betonte Post. In der aktuellen Situation könne zum Beispiel eine einmalige Krisen-Abgabe, die besonders hohe Vermögen stärker an den Krisenlasten beteilige, dafür ein Instrument sein. Ebenso gelte es jetzt aber auch Mittel und Wege zu finden, die die Gerechtigkeit und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft stärken, sagte der SPD-Politiker.

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"Nicht das Ende der Debatte"

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, teilte auf Twitter mit, dass die Entscheidung mit Blick auf nachhaltige Finanzen gerecht und sinnvoll sei. Die Notwendigkeit des Soli bestehe weitere und die einkommensstärksten zehn Prozent seien in der Lage, die Kosten zu tragen. Etwas kritischer äußerte sich ihr Parteikollege und der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Auretsch: "Das Soli-Urteil ist richtig, aber nicht das Ende der Debatte", schrieb er auf Twitter.

Nach der gescheiterten Klage vor dem Bundesfinanzhof kam vor allem aus der Opposition Gegenwind: Die CSU forderte vom Bund die vollständige Abschaffung der umstrittenen Sonderabgabe. "Wir brauchen in diesen Zeiten Entlastungen und keine Sonderbelastungen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Montag in München. Bundesfinanzminister Lindner müsse jetzt seinen Worten Taten folgen lassen und den Soli vollständig abschaffen, so wie er es immer wieder ankündigt habe. Bayern fordere seit Langem die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

"Mehr als notwendige Entlastung der mittelständischen Industrie"

Auch die AfD drang auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags: "Der Wegfall wäre die mehr als notwendige Entlastung der mittelständischen Industrie, die Arbeitsplätze sichern und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken würde", sagte Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD im Bundestag, zu t-online. "In Zeiten hoher Inflation und der damit verbundenen steuerlichen Mehreinnahmen wäre es eine spürbare Hilfe für Kleinbetriebe."

Die CDU warnte die Bundesregierung derweil davor, das Urteil des Bundesfinanzhofes zum Solidaritätszuschlag als Freibrief für eine lockere Haushaltspolitik zu verstehen. "Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kann die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags nicht ausräumen", sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Tatsächlich habe das oberste Finanzgericht den Soli nur für "noch" verfassungsmäßig erklärt. Die Verfassungsmäßigkeit bleibe aber davon abhängig, dass der Bund einen besonderen Finanzbedarf für die Herstellung der deutschen Einheit nachweise. "Insofern ist absehbar, dass die Berechtigung des Soli auslaufen wird", sagte Middelberg.

"Die Kläger behalten nun die Möglichkeit, gegen die BFH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen", gab Middelberg zu bedenken. Lindner werde dies in seiner Haushaltsplanung zu berücksichtigen haben und sollte entsprechende Vorsorge treffen. "Schließlich klagt ja auch die FDP selbst gegen den Solidaritätszuschlag", sagte der CDU-Fraktionsvize.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
  • Anfragen an Kay Gottschalk, Michael Schrodi und Achim Post
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