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Energiepreispauschale: Rentner warten auf Bewilligung der 300 Euro


Energiepreispauschale
Zehntausende Rentner warten auf ihr Geld

Von afp, cho

Aktualisiert am 22.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin und Rentner in einer Einkaufsstraße (Symbolbild): Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner hoffen in Deutschland auf die Energiepauschale.Vergrößern des BildesRentnerin und Rentner in einer Einkaufsstraße (Symbolbild): Viele Rentner warten noch auf die Auszahlung der Energiepreispauschale. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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20 Millionen Rentner haben die Zahlung der Energiepreispauschale bereits erhalten. Doch noch immer warten Zehntausende auf die Bewilligung ihrer Anträge.

Zehntausende Rentnerinnen und Rentner warten einem Medienbericht zufolge noch auf die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro. 38.500 Anträge auf nachträgliche Auszahlung seien bei der zuständigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) eingegangen, berichtete die "Welt" am Montag.

Wer die Pauschale bislang nicht erhalten hat und dazu berechtigt ist, kann bei der KBS einen solchen Antrag stellen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Rente normalerweise von einer anderen Rentenzahlstelle erhalten. Möglich ist der Antrag auf nachträgliche Auszahlung noch bis zum 30. Juni 2023. Die Adresse dafür lautet:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum

Energiepreispauschale: So viele Anträge hatten Erfolg

Wie die "Welt" unter Berufung auf den Rententräger weiter berichtete, wurden bislang 8.700 Anträge bewilligt und 7.150 abgelehnt. Rund 20,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner hätten die Zahlung bereits im automatisierten Verfahren im Dezember und Januar erhalten. Mehr zur Energiepreispauschale für Rentner lesen Sie hier.

Nicht automatisch sei das Geld demnach zu denjenigen gekommen, die zwar in Deutschland leben und steuerpflichtig sind, ihre Rente aber aus einem anderen EU-Land beziehen. Zudem könnten laut KBS technische Probleme der Grund für die Nichtauszahlung gewesen sein. Einige hätten den Eingang der Zahlung auf dem Konto auch übersehen.

Voraussetzungen für die 300 Euro

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Anspruch besteht nur, wenn Ihr Wohnsitz im Inland liegt (lesen Sie hier, was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie auswandern). Sollten Sie mehrere Renten beziehen, beispielsweise Altersrente und Witwenrente, erhalten Sie die Pauschale nur einmal.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur AFP
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