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AfD gewinnt Klage gegen die Stadt Münster


Protest gegen Neujahrsempfang
AfD gewinnt Klage gegen die Stadt Münster

Von dpa
Aktualisiert am 08.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Demonstranten stehen in Münster, während im Rathaus der Neujahrsempfang des Kreisverbandes der AfD stattfindet (Archivbild): Aus Protest gegen die AfD-Veranstaltung vor zwei Jahren hatten die Kaufleute am Prinzipalmarkt die Lichter ausgemacht.Vergrößern des BildesDemonstranten stehen in Münster, während im Rathaus der Neujahrsempfang des Kreisverbandes der AfD stattfindet (Archivbild): Aus Protest gegen die AfD-Veranstaltung vor zwei Jahren hatten die Kaufleute am Prinzipalmarkt die Lichter ausgemacht. (Quelle: Ina Fassbender/dpa-bilder)
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Die Stadt Münster knipste 2017 während eines AfD-Empfangs die Lichter am Rathaus aus. Die Partei wirft der Stadt rechtswidriges Verhalten vor – und ein Gericht gab ihr Recht.

Die Stadt Münster durfte die Beleuchtung am historischen Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AfD nicht ausschalten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht.

Kaufleute löschten das Licht – die Stadt schloss sich an

Bei dem Empfang der AfD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalmarkt die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8.000 Menschen demonstrierten gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte das Licht außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung damals: Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.


Münster kündigte im Gerichtssaal an, zuerst das schriftliche Urteil prüfen zu wollen. Dann werde entschieden, ob die Stadt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anrufe. Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 verwiesen. Darin war dem Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die islamfeindliche "Dügida"-Bewegung untersagt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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