t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Pflegeheim: Kosten explodieren – was Sie jetzt tun können


Eilmeldung
Maiwagen umgekippt – 30 Verletzte, zehn davon schwer

Bis zu 1.000 Euro mehr für Heimplätze
Pflegekosten steigen dramatisch – was Sie jetzt tun können

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 08.11.2022Lesedauer: 4 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl (Symbolbild): Seit September 2022 müssen Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden. Die Heime reichen die Kosten weiter.Vergrößern des Bildes
Eine Pflegerin schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl (Symbolbild): Seit September 2022 müssen Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden. Die Heime reichen die Kosten weiter. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)

Viele Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen Post von Ihren Pflegeheimen. Sie sollen zum Teil Hunderte Euro mehr im Monat zahlen. So wehren Sie sich.

Inflation, steigende Energiepreise, mehr Lohn für Pflegekräfte: Die Betreiber von Pflegeheimen wälzen derzeit ihre zusätzlichen Kosten auf die Bewohner ab – in teils drastischem Ausmaß.

So berichtet der Biva-Pflegeschutzbund von Erhöhungen des monatlichen Eigenanteils um etwa 600 Euro, in Einzelfällen ist sogar von mehr als 1.000 Euro die Rede. Dabei konnten sich viele Pflegebedürftige schon vorher ihren Heimplatz kaum leisten. Laut der jüngsten Erhebung des Verbands der Ersatzkassen lag die gesamte Eigenbeteiligung zum 1. Juli 2022 im Schnitt bei 2.248 Euro im Monat. Lesen Sie hier, woraus sie sich zusammensetzt.

"Bald 4.000 Euro nicht mehr ausgeschlossen"

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland und damit einer der größten Betreiber von Pflegeeinrichtungen, warnte kürzlich gar vor einem weiteren Preisanstieg. "Weitere massive Sprünge werden folgen, denn die seit September geltende bundesweite Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif schlägt voll auf die Eigenanteile durch. Dann sind bald auch 4.000 Euro nicht mehr ausgeschlossen", sagte Lilie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Zwar erhalten Heimbewohner seit Januar dieses Jahres einen Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser fällt für Pflegebedürftige, die noch nicht lange in stationärer Pflege sind, aber recht gering aus. Im Schnitt kosteten Heimplätze selbst mit Zuschuss im Juli 2022 noch zwischen 1.573 Euro und 2.200 Euro im Monat.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Viele Schreiben der Pflegeheime fehlerhaft

Gegen die aktuellen Erhöhungen können Sie sich zumindest vorübergehend wehren. Denn wie das Verbraucherportal "finanztip.de" berichtet, seien rund drei Viertel der Schreiben, die der Biva-Pflegeschutzbund und die Verbraucherzentrale Berlin prüfen, fehlerhaft und damit unwirksam.

Laut § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) muss die Entgelterhöhung folgende formale Kriterien erfüllen:

  • Sie muss schriftlich und begründet sein.
  • Sie muss das Datum enthalten, ab dem Sie mehr zahlen sollen.
  • Die Ankündigung muss mindestens vier Wochen vorher bei Ihnen eingehen.
  • Sie muss auflisten, für welche Posten die Preise steigen.
  • Sie muss alte und neue Kostenbestandteile gegenüberstellen.
  • Sie muss angeben, in welchem Verhältnis die Kosten auf den Heimbewohner umgelegt werden.

Preisanstieg können Sie nur hinauszögern

Missachtet die Pflegeeinrichtung eines oder mehrere dieser Kriterien, müssen Sie der Erhöhung nicht zustimmen. Sowohl Biva als auch die Verbraucherzentralen können helfen, das Schreiben zu prüfen.

Allerdings können Sie mit dem Widerspruch die höheren Preise nicht komplett abwenden, sondern nur aufschieben. Sobald das Pflegeheim Ihnen eine korrekte Entgelterhöhung schickt, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

Wer Sozialhilfe beantragen kann

Reicht Ihre Rente dafür nicht aus, können Sie "Hilfe zur Pflege" beantragen. Diese Sozialleistung bekommen alle, die nachweisen können, dass das eigene Einkommen zu gering ist, kein höheres Vermögen als 5.000 Euro vorhanden ist (bei Ehepartnern 10.000 Euro) und ihre Kinder weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger. Er gilt allerdings nicht rückwirkend. 2021 bezogen rund 400.000 Menschen Hilfe zur Pflege. Knapp 335.000 davon lebten in Pflegeheimen.

Pflegewohngeld als weitere Option

"Auch das Pflegewohngeld könnte für jene, bei denen das Geld nicht reicht, womöglich eine Option sein", sagt Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Der Haken: Das Pflegewohngeld gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Es wird gezahlt, wenn das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Darüber werden dann die Investitionskosten eines Heims finanziert – etwa Gebäudemieten und Instandhaltungskosten. Der Vermögensfreibetrag bei Pflegewohngeld beträgt 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 15.000 Euro bei Ehepartnern oder Lebenspartnern.

Heimbewohner können zudem oft noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. Auch ein Wechsel in die ambulante Pflege kann sinnvoll sein – so es der Pflegegrad denn zulässt. Denn die ist oft günstiger als die stationäre Pflege.

Früh privat vorsorgen

Wer noch Zeit zur Vorsorge hat, kann über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken, um später nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Je früher Sie damit beginnen, desto günstiger sind meist auch die Beiträge. Laut der Finanzberatung MLP empfehlen sich vor allem Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Leistungsfall einen fest vereinbarten Tagessatz aus, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet. Vorteil der Police ist, dass Sie als Versicherter Ihre Pflegekosten nicht einzeln nachweisen müssen. So können zum Beispiel auch pflegende Angehörige die Zahlungen beziehen.

Gegenüber der Pflegerente punktet die Pflegetagegeldversicherung mit günstigeren Beiträgen. Um der Inflation entgegenzuwirken, sei es sinnvoll, eine Dynamik zu vereinbaren. Damit steigen zwar die Beiträge, aber eben auch die späteren Leistungen.

Pflegerente: einmalige oder monatliche Zahlung

Die Pflegerente hingegen überweist im Pflegefall eine vorab vereinbarte Monatsrente. Auch bei dieser Variante müssen die Versicherten ihre Kosten nicht einzeln nachweisen. Diese Variante sei flexibler als die Pflegetagegeldversicherung. Denn Versicherte dürften meist auswählen, ob sie ihre Beiträge einmalig oder laufend zahlen möchten.

Dabei bleibe der Beitrag während der gesamten Zahlungsdauer in der Regel stabil. Kunden könnten zudem ohne erneute Gesundheitsprüfung die Leistungen erhöhen – etwa wenn sich die Lebensumstände ändern.

Die Pflegekostenversicherung erstattet lediglich jene Ausgaben, die Sie belegen können. Pflegende Angehörige werden nicht unterstützt. Die Auszahlungen sind in der Regel auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Finanzberatung MLP
  • Mitteilung des Biva-Pflegeschutzbunds
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website