t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

LKA warnt vor Phishing-E-Mails: Strafzahlung wegen "Steuerbetrugs"


Angeblich vom Finanzministerium
Polizei warnt: Phishing-E-Mails unterstellen Steuerbetrug

Von dpa
18.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Vorsicht beim E-Mail checken. Vor dem Öffnen prüfen, ob die E-Mail von einem vertrauenswürdigem Absender stammt.Vergrößern des BildesVorsicht beim Öffnen von Anhängen: Zahlungsaufforderungen von der Finanzverwaltung kommen nicht per E-Mail. (Quelle: Christin Klose)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Aktuell tauchen Phishing-Mails auf – im Betreff: Steuerbetrug, Steuerbescheid und Steuererklärung. Vorsicht: Sie kommen nicht vom Bundesfinanzministerium.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor einer Welle von Phishing-E-Mails, die den Anschein erwecken sollen, vom Bundesministerium der Finanzen zu stammen. Angehängt an die Mails ist ein Schreiben, das Namen und Logo des Ministeriums missbraucht und das sogar einen gefälschten Stempel enthält, so die Polizei.

In dem Schreiben ist die Rede von Steuerbetrug und einer angeblich fälligen Strafzahlung. Um diese begleichen zu können, soll man auf die Mail antworten. Das Landeskriminalamt rät strikt davon ab, dergleichen zu tun und fordert alle Empfängerinnen und Empfänger auf, diese Mail oder ähnliche Nachrichten zu löschen.

Echte Bescheide kommen per Post oder Elster

Zahlungsaufforderungen durch das Finanzamt werden ausnahmslos per Post oder über das persönliche Elster-Benutzerkonto an Steuerpflichtige verschickt, niemals aber per E-Mail, SMS oder Messenge, erklärt die Thüringer Finanzverwaltung, die ebenfalls vor den gefälschten E-Mails warnt.

Wer aber schon auf die Masche hereingefallen ist, also Kontodaten angefordert, erhalten und eine Überweisung gemacht hat, sollte sofort seine oder ihre Bank kontaktieren – um den Geldfluss vielleicht noch stoppen zu können. Und danach nicht vergessen, bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache des eigenen Bundeslandes Anzeige zu erstatten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/Onlinewache/onlinewache_node.html
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website