Finanzen Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften füreinander
Von dpa
26.04.2018Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/tmn) - Richten Paare ein gemeinsames Konto ein, entscheiden sie sich häufig für ein sogenanntes Oder-Konto. Dabei kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto verfügen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Wichtig hierbei: Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Wenn einer der Partner das gemeinsame Konto überzieht, kann die Bank von dem anderen Kontoinhaber die gesamte Rückzahlung verlangen.
Es gibt aber auch eine Notbremse: Jeder Kontoinhaber kann jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. Ab dann kann nur gemeinsam über das Konto verfügt werden.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
Seit 60 Jahren in Betrieb
Milliarden-Investition in Sachsen
Wichtige Rohstoffe aus China
Trump erhöht Zölle
Trotz verdoppelter US-Zölle
Regelungen zur Alterskontrolle
23 Filialen in Deutschland
Finanzen A bis Z
Alle Aktien der Indizes
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien