t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesVerbraucher

Gerichtsurteil: Für Sparkonten sollen Commerzbank-Kunden jetzt zahlen


Bankkunden sollen für Sparkonten bezahlen

Von t-online, llb

Aktualisiert am 10.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Eingangsportal zu einer BankVergrößern des BildesCommerzbank (Symbolbild): In einem Revisionsverfahren soll entschieden werden, ob Sparkonten gebührenpflichtig sind. (Quelle: BrianAJackson)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Die Vorzeichen für Verbraucher stehen schlecht. In einem anstehenden Gerichtsurteil soll entschieden werden, ob Sparkonten kostenpflichtig sind.

Das Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt in einem Revisionsverfahren über die Entgelte der Commerzbank AG für Sparguthaben. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Es wird kein verbraucherfreundliches Urteil erwartet. "Das Gericht hat uns zu verstehen gegeben, dass es Sparverträge mit Girokonten gleichsetzt. Ein schlechtes Zeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale.

Unangemessene Benachteiligung von Kunden

Nach dem Urteil aus erster Instanz vom 18. November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Klauseln der zweitgrößten deutschen Bank, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, nicht verwendet werden dürfen. "Die Klauseln sind unwirksam, weil sie die Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen", stellten die Richter in ihrem damaligen Urteil fest (Az.: 2-23 O 228/21).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Mit dem Verfahren soll grundsätzlich juristisch geklärt werden, ob Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern oder Sparkonten zulässig sind. Die Commerzbank hatte in ihren Bestimmungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses ein jährliches Entgelt von 0,5 Prozent für Einlagen auf Sparkonten vorgesehen. Das galt für Neukunden oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro und für Bestandskunden je nach Dauer der Geschäftsbeziehung für Freibeträge bis zu 250.000 Euro. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte die Commerzbank Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht sieht die Sache anders

"Wir halten die Vereinbarungen der Commerzbank zu Verwahrentgelten weiterhin für intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Kundinnen und Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen", so Klug.

Dem OLG Frankfurt zufolge sind Sparkonten genauso wie Girokonten für das Verwahren von Spareinlagen von Verbrauchern vorgesehen. Deshalb sei auch das Verwahren von Geld bei Sparverträgen zu bepreisen. Ein Urteil wird am 5. Oktober 2023 erwartet. Die Verbraucherzentrale Hamburg will, sofern das OLG eine Revision zulässt, weitere juristische Schritte prüfen.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Hamburg: "Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt über Entgelte der Commerzbank AG für Sparguthaben"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website