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Schwuler Rentner klagt gegen Ungleichbehandlung


Steuerklasse für Paare
Schwuler Rentner klagt gegen Ungleichbehandlung

Von dpa
20.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Eine Seniorin hält einen Rentenbescheid in der Hand: Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten.Vergrößern des BildesEine Seniorin hält einen Rentenbescheid in der Hand: Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Ein 84 Jahre alter Mann hat die Neuberechnung seiner Bezüge rückwirkend beantragt.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dürfen bei der Berechnung der Zusatzrente für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht schlechter wegkommen als verheiratete Versicherte. Das ergibt sich aus einem Beschluss, den das Gericht in Karlsruhe veröffentlichte (Az. 1 BvR 3087/14).

Erstritten hat die Entscheidung ein 84 Jahre alter Mann. Er war 1998 unverheiratet in Rente gegangen. Seiner Zusatzrente wurde deshalb die Steuerklasse eins zugrundegelegt. Als das 2001 erstmals möglich wurde, ging der Mann eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. 2011 beantragte er rückwirkend eine Neuberechnung seiner Bezüge nach der günstigeren Steuerklasse drei für Eheleute. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährte dies nur für die Zeit ab 2006. Damals hatte der Mann die Einrichtung über seine Partnerschaft informiert. Für die Zeit davor habe kein Antrag vorgelegen.

Rente muss neu berechnet werden

Mit dem Verweis auf den Antrag habe die VBL zwar formal die gleichen Anforderungen wie an Eheleute gestellt, entschieden die Richter. Das führe trotzdem zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Nach der Rechtslage damals habe der Mann nicht auf die Idee kommen können, dass eine Regelung für Verheiratete für ihn gelten könnte. Die Rente muss deshalb neu berechnet werden – nach Steuerklasse drei ab 2001.

Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden nicht mehr geschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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