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Billigstromanbieter Flexstrom ist insolvent


Immobilienmarkt
Stromanbieter Flexstrom ist insolvent

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 12.04.2013Lesedauer: 2 Min.
Der Billigstromanbieter Flexstrom hat Insolvenz angemeldetVergrößern des BildesDer Billigstromanbieter Flexstrom hat Insolvenz angemeldet (Quelle: dapd)
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Der Berliner Billigstromanbieter Flexstrom ist insolvent. Wie der Versorger von mehr als 500.000 Kunden mitteilte, habe er am Freitag Insolvenz angemeldet. Die Insolvenz erstrecke sich auch auf die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie. Hingegen werde das Geschäft von FlexGas durch einen Investor weitergeführt, so dass sich für deren Kunden nichts ändern werde.

Kunden und Lieferanten sollen an Insolvenz schuld sein

In seiner Pressemitteilung hob Flexstrom die eigenen Erfolge hervor und schob Kunden und Lieferanten die Schuld für die Insolvenz zu. So hätten viele Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlt, wodurch ein Rückstand von 100 Millionen Euro entstanden sei. Gerade Flexstrom hatte allerdings stark mit sogenannten Pakettarifen gearbeitet, bei denen die Kunden den kompletten Strompreis für ein Jahr oder zumindest drei Monate im Voraus bezahlen. Üblich sind sonst monatliche Abschläge. Wie es dabei zu den Rückständen kommen konnte, erklärte das Unternehmen nicht.

Auch der Winter hatte Flexstrom zufolge zur Insolvenz beigetragen, denn die Kunden hätten in der kalten Jahreszeit mehr Strom verbraucht, jedoch nur die normalen Abschläge bezahlt. Auch diese Argumentation ist fragwürdig, denn in verbrauchsärmeren Monaten bleiben die Abschläge ebenfalls gleich, wodurch beim Versorger ein Guthaben entsteht.

Ziel des Insolvenzverfahrens unklar

Das Unternehmen machte auch keine Angaben dazu, ob es sich mithilfe des Insolvenzverfahrens sanieren will oder ob eine Schließung bevorsteht. Sprecher waren für Stellungnahmen nicht erreichbar. "Wegen einer Betriebsversammlung können wir Ihre Anfrage derzeit nicht beantworten", hieß es in einer automatisch erzeugten E-Mail.

Flexstrom-Kunden müssen derweil nicht befürchten, ihre Strombelieferung zu verlieren. Sollte die Versorgung durch Flexstrom unterbrochen werden, springt automatisch der lokale Anbieter ein, zum Beispiel die Stadtwerke. Deren Grundversorgungstarif ist jedoch oft teurer als andere Angebote. Im schlimmsten Fall müssen Kunden, die ihre Stromrechnung vorab beglichen haben, die Elektrizität dann erneut bezahlen. Ob es dazu kommt, ist im Moment allerdings noch unklar. Wegen einer möglichen Pleite des Anbieters haben Verbraucherschützer immer wieder vor Vorauskasse-Tarifen gewarnt.

Schlappe vor Gericht

Zuletzt hatte Flexstrom für Aufsehen gesorgt, als das Unternehmen vor Gericht eine Schlappe kassierte. Dabei hatte das Landgericht Berlin eine Klausel zu Bonuszahlungen in den Verträgen des Unternehmens gekippt (Az.: 16 O 640/11). Demnach haben auch Stromverbraucher Anspruch auf eine Gutschrift, die nur ein Jahr lang Flexstrom-Kunde waren.

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