Frag t-online Mit Erwerbsminderung arbeiten: Erhöhen die Beiträge die EM-Rente?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Erwerbsminderungsrente.
Auch mit Erwerbsminderung ist es für manche Betroffene möglich, in eingeschränktem Umfang weiterzuarbeiten. Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aus der gesetzlichen Rentenkasse, gilt 2025 eine Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 Euro pro Jahr. Liegt das Einkommen darüber, sinkt die EM-Rente. Doch welchen Effekt haben weitere Rentenbeiträge?
Das fragt ein t-online-Leser stellvertretend für seinen Sohn, der in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet: "Die Werkstatt zahlt für ihn Rentenbeiträge. Erhöhen diese Beiträge seine Erwerbsminderungsrente?"
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EM-Rente kann neu berechnet werden
Das ist möglich. "Für den Sohn greift eine spezielle gesetzliche Regelung", sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Sofern er nach dem Eintritt seiner Erwerbsminderung 20 Jahre Beiträge gezahlt hat, beispielsweise durch die Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte, kann er eine Neuberechnung seiner Erwerbsminderungsrente beantragen." Denn ab dann haben Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, die Wartezeit für den Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente erfüllt.
Gut zu wissen
Um Erwerbsminderungsrente erhalten zu können, müssen Sie in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, während der Sie mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt haben müssen. Diese Mindestversicherungszeit gilt jedoch in bestimmten Fällen nicht – etwa wenn die Erwerbsminderung von Geburt an besteht oder im Kindesalter eintritt.
Diese werde nach den dann geltenden gesetzlichen Regelungen durchgeführt. "Sollte die Neuberechnung keine höhere Rente ergeben, kann der Sohn den Antrag zurückziehen und die bisherige Rente wird weitergezahlt", so Pottin. Der Rentenversicherungsträger würde in dem Fall darüber aufklären.
Für Erwerbsminderungsrentner, die nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, sondern klassisch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, gilt diese Regelung nicht. Die gezahlten Beiträge ändern in der Regel nichts an der EM-Rente. Nur wenn die Erwerbsminderung zwischenzeitlich enden sollte und nach einiger Zeit erneut eintritt, könnten die Beiträge bei der neuen EM-Rente berücksichtigt werden.
- Lesen Sie auch: Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben
Eine andere Frage ist, ob sich die Rentenbeiträge während der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente auf die Höhe der späteren Altersrente auswirken. Das hängt davon ab, wie viel jemand verdient hat und wie viel die sogenannte Zurechnungszeit wert ist, die bei der EM-Rente berücksichtigt wird. Die Zurechnungszeit stellt Erwerbsgeminderte so, als hätten sie weiter mit ihrem bisherigen Durchschnittsverdienst Beiträge an die Rentenkasse abgeführt.
Damit dem Sohn des Lesers die Rentenbeiträge etwas für die spätere Altersrente bringen, müssten sie ihm mehr Rentenpunkte verschaffen als die Zurechnungszeit. Nehmen wir zum Beispiel an, dass der Sohn vor Eintritt der Erwerbsminderung durchschnittlich 0,9 Rentenpunkte pro Jahr erworben hat. Um das durch den Hinzuverdienst in der Behindertenwerkstatt zu übertreffen, müsste er derzeit in einem Jahr mehr als 45.444 Euro brutto verdienen.
- Schriftliche Antwort von Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund
- ihre-vorsorge.de: "Erwerbsminderungsrente: Bringt Hinzuverdienst auch Rentenpunkte?"