Aktuelle Regeln für 450-Euro-Jobs Rentner können mit Minijob ihre eigene Rente erhöhen

450-Euro-Jobs sind bei Rentnern beliebt, weil der Lohn bisher ohne Abzüge ausgezahlt wurde. Doch brutto für netto – das war einmal: Frührentner mit einem Minijob müssen laut Flexi-Renten-Gesetz jetzt Rentenbeiträge zahlen. Hier erfahren Sie, wie Sie Abzüge bei 450-Euro-Jobs vermeiden.
Im Jahr 2015 besserte rund eine Million Ruheständler ihre Rente mit einem Minijob-Gehalt auf. Ältere Menschen, die vor dem 65. Geburtstag in Frührente gegangen sind und in einem 450-Euro-Job arbeiten, sind in diese Zahl noch nicht eingerechnet. Seit Januar 2017 gilt aber das Flexi-Renten-Gesetz. Minijobber sind demnach rentenversicherungspflichtig. Das heißt: Wer nicht aktiv wird, erhält nicht die vollen 450 Euro.
Lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien
Wer einen gewerblichen Minijob ausübt, etwa in einem Restaurant, bekommt 16,65 Euro von seinen 450 Euro abgezogen. Bei einem Minijob in einem privaten Haushalt sind es sogar 61,65 Euro pro Monat. Minijobber, die Abzüge vermeiden wollen, sollten sich von der Rentenversicherungspflicht bei ihrem Arbeitgeber befreien lassen, so die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 7/2017) der Stiftung Warentest.
Ausnahme: Hatte ein Frührentner bereits am 31. Dezember 2016 einen Minijob, ist er weiterhin rentenversicherungsfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob er mittlerweile die Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht.
Rentenversicherungspflicht erhöht Altersrente nur wenig
Lässt sich ein Frührentner mit einem 450-Euro-Job nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, erhöhen seine Beiträge zwar die Altersvollrente. Dieses Rentenplus ist aber sehr klein, rechnet "Finanztest" vor.
Beispiel: Ein Frührentner arbeitet ein Jahr lang in einem gewerblichen Minijob. In einem Jahr zahlt er 199,80 Euro Rentenbeiträge (12 × 16,65 Euro). Diese erhöhen die Altersrente, die er ab 67 Jahren erhält, um 89 Cent pro Monat.
Regelaltersgrenze entscheidet über Rentenbeiträge
Dagegen lohnen sich eigene Renteneinzahlungen für Minijobber, sobald sie ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Grenze ist das Alter, in dem Arbeitnehmer regulär in Rente gehen. Früher lag sie bei 65 Jahren. Bei 1964 und später Geborenen beträgt sie 67 Jahre. Sobald ein Frührentner dieses Datum erreicht hat, ist er in seinem Minijob rentenversicherungsfrei. Er bekommt den 450-Euro-Lohn also voll ausgezahlt.
Rentenplus von 4,92 Euro pro Monat
Diejenigen Altersrentner, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen wollen, müssen sich dann entscheiden. Die 199,80 Euro Rentenbeiträge für ein Jahr Minijob (450 Euro) bewirken dann ein Rentenplus von 4,92 Euro pro Monat. Diese Einzahlungen hat der Rentner nach drei Jahren und fünf Monaten heraus. Ob er das will, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Lohngrenzen und Hinzuverdienstregeln
Das Flexi-Renten-Gesetz ändert auch die Hinzuverdienstregeln für Rentner. Für Minijobber hat das aber kaum Auswirkungen. Ab Juli 2017 dürfen Frührentner pro Kalenderjahr ohne Anrechnung auf die Rente 6300 Euro brutto hinzuverdienen. Wer etwa ab Oktober 2017 in Frührente geht, kann in den drei restlichen Monaten des Jahres monatlich 2100 Euro brutto hinzuverdienen.
Minijobber dürfen maximal 5400 Euro pro Jahr verdienen
Für Minijobber gelten allerdings eigene Lohngrenzen. Wer das Privileg "450 Euro brutto für netto" behalten will, darf tatsächlich nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, maximal 5400 Euro pro Jahr. Wer darüber liegt, aber weniger als 6300 Euro bekommt, erhält zwar die Rente ungekürzt, muss aber von seinem Minijob-Lohn Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen.
Trainerarbeit und Ehrenamt werden nicht angerechnet
Frührentner, die ehrenamtlich oder als Übungsleiter arbeiten, können mit Minijob unbesorgt hinzuverdienen, so "Finanztest". Diese Einnahme wird auf die Rente und bei der Minijob-Lohngrenze nicht angerechnet. Bis zu 2400 Euro pro Jahr dürfen Sie etwa als Sporttrainer oder Betreuer zusätzlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Info: Auch Vergütungen für ein Ehrenamt, zum Beispiel als Vereinsvorstand oder Platzwart, bleiben bis 720 Euro pro Jahr anrechnungs- und steuerfrei.