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Riester-Rente: Zulagen führen zu Mehrfachkosten

Von dpa
Aktualisiert am 14.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Sparen für Altersvorsorge: Verbraucherschützer kritisieren die Praxis, dass Versicherer nach der Änderung des Eigenbetrages bei der Riesterrente erneut Gebühren berechnen.
Sparen für Altersvorsorge: Verbraucherschützer kritisieren die Praxis, dass Versicherer nach der Änderung des Eigenbetrages bei der Riesterrente erneut Gebühren berechnen. (Quelle: Stadtratte/getty-images-bilder)
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Durch die Kinderzulage oder die Erhöhung der Grundzulage kann sich der Eigenbeitrag, auf den der Riestervertrag abgeschlossen wurde, ändern. Doch dürfen dabei jeweils Abschluss- und Vertriebskosten erneut in Rechnung gestellt werden?

Verbraucherschützer fordern den Gesetzgeber zum Einschreiten gegen doppelte Kosten bei der Riester-Rentenversicherung auf. "Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden. Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt", sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht grundsätzlich Reformbedarf bei der Riester-Rente.

Wohl kein Einzelfall: Mehrfachbelastung durch Zulagen

Hintergrund ist der Fall eines Versicherten, der nach einigen Jahren die Kinderzulage erhielt. Dadurch sank sein Eigenbeitrag, auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte. Die Württembergische Lebensversicherung verlangte auf die Kinderzulage den Angaben zufolge ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten, obwohl die Gesamtsparleistung konstant blieb. Zugleich kündigte sie an, dass der Kunde nach dem Wegfall der Zulage erneut mit diesen Kosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge rechnen müsse.

Die Württembergische erklärte, doppelt abgerechnete Abschluss- und Vertriebskosten stellten "eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar". Das Unternehmen bemühe sich auch hier immer um kulante Regelungen.

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Riester-Zulage: Verbraucher sollten Kostenberechnung nachfragen

Verbraucherschützer fürchten dagegen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. "Wir befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro", sagte Sandra Klug, Marktwächterin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Konkrete Fälle lägen noch nicht vor. Klug empfahl Verbrauchern, beim Versicherer nachzufragen, wie die Kosten berechnet werden und das Ergebnis weiterzuleiten.


Der Branchenverband GDV hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über die Verbreitung des Problems, sieht aber grundsätzlich Reformbedarf. Sinnvoll wäre es, wenn zusätzliche Kinderzulagen immer zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung genutzt würden und nicht zu einer Absenkung der Eigenbeiträge. "Es ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, dass der Staat über ein bestimmtes Zulagensystem systematisch Anreize setzt, den Eigenaufwand zu minimieren."

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