t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Minusgeschäft durch Zinsflaute: Darf die Bank den Sparvertrag kündigen?


Minusgeschäft durch Zinsflaute
Darf die Bank den Sparvertrag kündigen?

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Sparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren und mehr - für viele Institute war das eine Möglichkeit, an Geld zu kommen.Vergrößern des BildesSparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren und mehr - für viele Institute war das eine Möglichkeit, an Geld zu kommen. Die damals versprochenen Zinsen sind aus heutiger Sicht allerdings eine Last. (Quelle: Mascha Brichta/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/tmn) - Hohe Zinsen bei Sparverträgen mit einer Dauer von 25 Jahren und mehr, dazu ein attraktiver Bonus, der mit zunehmender Anspardauer noch ansteigt. Mit solchen Angeboten lockten noch bis zum Jahr 2005 zahlreiche Geldinstitute Sparer in ganz Deutschland.

Viele Kunden ließen sich auf diese Angebote ein. Doch inzwischen tun sich immer mehr Geldinstitute schwer damit, die Zusagen einzuhalten. Der Grund: Durch die seit Jahren andauernde Minizins-Phase werden alte, gutverzinste Sparverträge für die Banken ein Verlust-Geschäft.

Bekannt sind bislang Fälle aus Baden-Württemberg, Brandenburg , Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen , in denen Sparkassen oder Volksbanken langfristige Sparverträge entweder einseitig kündigten oder die Zinsen niedriger ansetzten. Da stellt sich die Frage: Ist ein solches Vorgehen rechtens? Gilt nicht die Regel pacta sunt servanda (Verträge sind zu erfüllen)?

"Ja, selbstverständlich", sagt Stefan Marotzke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Berlin. Allerdings müsse es Kreditinstituten möglich sein, auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen - sprich: negative Zinsentwicklung - "sachgerecht reagieren" zu können. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten könnten Geldinstitute auch auf die Option zurückgreifen, Sparverträge zu kündigen.

Grundsätzlich kann es Gründe geben, die eine solche Kündigung rechtfertigen. So müssen Prämiensparer sie etwa unter Umständen hinnehmen, wenn die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 345/18). Sparer müssten die versprochene Maximalprämie aber zumindest einmal erreichen können, hieß es.

Letztlich hänge dies aber immer vom konkreten Einzelfall ab, betont Marotzke. Ähnlich äußert sich Cornelia Schulz vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "Es kommt darauf an, was jeweils zwischen Kunde und Bank genau im Vertrag vereinbart wurde."

Eine einseitige Kündigung von langfristigen Sparverträgen soll also gerechtfertigt sein? Der Magdeburger Kapitalmarktanwalt Stephan Heinze hat Zweifel. Sowohl unter dem Aspekt der Kundenpflege als auch aus juristischen Gründen stelle sich die massenhafte Kündigung von Sparverträgen nicht als der Königsweg dar, sagt Heinze. Er berät auch regelmäßig Kreditinstitute.

Aus seiner Sicht gibt es eine Alternative zum Kündigen: "Das Herunterschrauben des Einlagenzinssatzes ist ein Weg, auf eine Störung der Geschäftsgrundlage des im besseren Zinsumfeld vor Jahren geschlossenen Sparvertrags angemessen zu reagieren", sagt er. Das gilt aus seiner Sicht auch dann, wenn eine Zinsgleitklausel nicht oder nicht wirksam vereinbart wurde.

Verbraucher, die von ihrer Bank eine Kündigung ihres langfristigen und gut verzinsten Sparvertrags bekommen haben, und zwar vor Ende der vereinbarten Laufzeit oder bevor sie die höchste Prämienstufe erreicht haben, sollten dies nicht einfach hinnehmen, rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er empfiehlt, genau hinzuschauen, auf welche Argumente die Bank ihre Kündigung stützt.

Laut Nauhauser verwenden zudem einige Geldinstitute für Sparverträge und Prämiensparverträge mit variablem oder flexiblem Zins ungültige Klauseln, um den jeweiligen Sparzins festzulegen. Vor allem Verträge aus den 1990er oder zu Beginn des neuen Jahrtausends seien betroffen. Kunden seien zu wenige Zinsen gutgeschrieben worden, erklärt er mit Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: XI ZR 140/03).

"Betroffene können hunderte, zum Teil auch tausende Euro nachfordern", erklärt Nauhauser. Er rät Verbrauchern, die Berechnung der Bank zu überprüfen und sie gegebenenfalls aufzufordern, die Anpassung der Zinsen im Vertragsverlauf darzulegen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website