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Rentenfrage: Zählt ein Berufsgrundbildungsjahr für die Rente?


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Rentenfrage
Zählt ein Berufsgrundbildungsjahr für die Rente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 26.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau bügelt (Symbolbild): Ein Berufsgrundbildungsjahr findet sich heutzutage vor allem in der Haus- und Agrarwirtschaft.Vergrößern des BildesEine Frau bügelt (Symbolbild): Ein Berufsgrundbildungsjahr findet sich heutzutage vor allem in der Haus- und Agrarwirtschaft. (Quelle: Kirchner-Media/imago-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wirkt das Berufsgrundbildungsjahr rentensteigernd?

Das kommt darauf an. Wenn Sie ein Berufsgrundbildungsjahr oder auch ein Berufsgrundschuljahr (BGJ) besucht haben, komme es auf die konkrete Ausbildungsform an, inwiefern es in der Rentenversicherung berücksichtigt werde, erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Es könne entweder als Zeit der "Fachschulausbildung" oder als "versicherungspflichtige Beschäftigung" zählen, so Sennewald. Das BGJ ist heutzutage vorwiegend in den Bereichen der Agrar- und Hauswirtschaft eine Form der Ausbildung.

"Nur wenn Pflichtbeiträge gezahlt werden, können die Monate des BGJ auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte mitgezählt werden", sagt Sennewald weiter. Jedoch sowohl als Beitragszeit als auch als Fachschulzeit wirke sich das Berufsgrundbildungsjahr immer rentensteigernd aus, so die Expertin.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gundula Sennewald
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