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Jahresabschluss: Wann ist er fällig und was gehört dazu?


Kontoführung
Jahresabschluss: Wann müssen Sie einen anfertigen?

kd (TP)

Aktualisiert am 16.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Vielen Selbstständigen stellt sich die Frage nach der richtigen Buchhaltung. Schließlich gibt es hier große Unterschiede. Meist besteht die Wahl zwischen einer vereinfachten Buchhaltung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und einem Jahresabschluss mit Bilanzierung. Doch wer muss überhaupt einen Jahresabschluss erstellen und welche Bestandteile gehören dazu?

Kaufmann oder nicht?

Es gibt verschiedene Arten der Selbstständigkeit. Ob Sie einen Jahresabschluss erstellen müssen, hängt davon ab, ob Sie als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten oder nicht. Laut HGB sind Sie Kaufmann, wenn Ihre Tätigkeit einen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dies ist keine starre Definition. Meist hängt die Entscheidung davon ab, wie viel Umsatz und Gewinn Sie erzielen oder ob Sie einen oder mehrere Mitarbeiter haben.

Wenn Sie als Kaufmann im Sinne des HGB gelten, ist die Eintragung in das Handelsregister notwendig. Sie sind dann sogenannter Istkaufmann und müssen einen Jahresabschluss anfertigen. Neben dem Istkaufmann gibt es den Kannkaufmann, der sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt. Auch er muss aufgrund der Eintragung einen Jahresabschluss anfertigen.

Bestandteile des Jahresabschluss

Der Jahresabschluss hat zwei Funktionen: die Gewinnermittlung und die Darstellung des Unternehmenswertes. Das ist der große Unterschied zur EÜR, in die Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip fließen. Der Abschluss mit Bilanzierung führt auch Investitionen wie Büroausstattung, Immobilien und Betriebsmittel auf. Aus diesem Grund bietet er Ihnen weitaus größere Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Um auch Unternehmenswerte aufzuführen, werden Konten gegenübergestellt. Ebenfalls Teil dieser Buchführungsart ist die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) sowie eine Inventur. Damit macht die Erstellung eines Jahresabschlusses deutlich mehr Arbeit. In vielen Fällen, insbesondere bei Unternehmen mit einem großen Investitionsbedarf, ist er deutlich sinnvoller als die EÜR. Wenn Sie regelmäßig in teure Büroausstattung und Betriebsmittel investieren, dann sollten Sie den Jahresabschluss der EÜR vorziehen.

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