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Recht: Wann öffentlicher Sex strafbar ist


Recht
Wann öffentlicher Sex strafbar ist

Von dpa
20.08.2015Lesedauer: 1 Min.
Sex in der Therme ist keine gute Idee.Vergrößern des BildesSex in der Therme ist keine gute Idee. Ein Paar wurde deshalb wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand./dpa)
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Hamburg (dpa/tmn) - Im Schwimmbad, im Auto oder auf der Wiese: Sex in der Öffentlichkeit klingt vielleicht aufregend, kann aber rechtliche Folgen haben.

Grundsätzlich verboten ist Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit zwar nicht. Bekommt ein Dritter etwas mit, könnte er sich dadurch aber verletzt oder belästigt fühlen. Darauf weist Rechtsanwalt Constantin von Piechowski aus Hamburg hin.

An einem Platz, an dem viele Leute sind, sollte man sich mit sexuellen Handlungen daher zurückhalten - sonst ist das nicht nur peinlich, es kann auch rechtliche Folgen haben. Unter Umständen wird der Sex als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet. Das gilt besonders, wenn die Beteiligten bewusst in Kauf genommen haben, dass sie andere Menschen verärgern oder verletzen.

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