t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

"Bitte freimachen": Wann eine Antwort per Post portofrei ist


"Bitte freimachen"
Wann eine Antwort per Post portofrei ist

Von dpa
09.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Fehlt auf dem Antwort-Umschlag der Aufdruck "Deutsche Post", müssen Verbraucher selbst für das Porto aufkommen.Vergrößern des BildesFehlt auf dem Antwort-Umschlag der Aufdruck "Deutsche Post", müssen Verbraucher selbst für das Porto aufkommen. (Quelle: Monika Skolimowska./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Potsdam (dpa/tmn) - Ob für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Schreiben zur Datenaktualisierung - Post von Unternehmen enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe. Interessant zu wissen: Die Antworten müssen nicht in jedem Fall frankiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Steht auf der Postkarte beziehungsweise dem Umschlag: "Antwort" und "Bitte freimachen", müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten. Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung streng: So müssen auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend auch die Aufdrucke "Deutsche Post" inklusive Posthorn stehen.

Die Begriffe "Antwort" oder "Werbeantwort" dürfen ebenfalls nicht fehlen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie "Bitte ausreichend freimachen" oder "Freimachen, falls Marke zur Hand" nötig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt der Empfänger der Antwort das Porto.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website