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Verwaltungsgericht Stuttgart: Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen


Landgericht Stuttgart
Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen

Von dpa-afx
07.11.2013Lesedauer: 2 Min.
Verwaltungsgericht Stuttgart: Tantra-Massagen sind sexuelles VergnügenVergrößern des BildesVerwaltungsgericht Stuttgart: Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Tantra-Massagen sind keine sinnliche Entspannung, sondern sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Az.: 8 K 28/13).

Nach Auffassung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein. Die 55-Jährige hatte gegen die von der Landeshauptstadt festgesetzte Vergnügungssteuer geklagt, wie sie etwa bei Bordellen, Laufhäusern oder Swingerclubs anfällt. Für zwei Monate waren ihr 840 Euro berechnet worden.

Massage inklusive Genitalbereich entscheidend

Dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spielt laut Gericht keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten.

Bei Tantra-Massagen entkleiden sich Kunde und Masseurin und sind dann beide nackt. Der Intimbereich wird bei der Ganzkörperbehandlung mit eingeschlossen. Geschlechtsverkehr ist nicht vorgesehen.

"Ähnliche Einrichtung"

Laut Vergnügungssteuersatzung muss in Stuttgart für "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" Steuer gezahlt werden. Der Betrieb der Klägerin habe zwar keine Ähnlichkeiten mit einem Bordell, sei aber durchaus eine "ähnliche Einrichtung" im Sinne des Steuertatbestandes, urteilte das Gericht.

Denn wie die Aufzählung zeige, fielen hierunter alle Betriebe, in denen für die Teilnahme an sexuellen Vergnügungen ein Entgelt zu entrichten ist.

Berufung zugelassen

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist der Stuttgarter Prozess um die Tantra-Massagen der erste seiner Art. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Viele deutsche Städte haben eine sogenannte Sexsteuer, aber nicht alle. In Hamburg und Berlin etwa gibt es keine. Die Stadt Köln gehörte vor rund zehn Jahren zu den Vorreitern der Steuer. In Baden-Württemberg erhebt neben Stuttgart beispielsweise Freiburg die Abgabe. Berechnet wird sie nach Quadratmeterzahl des Etablissements oder der Wohnung. Stuttgart brachte die Sexsteuer 2012 rund eine Million Euro ein.

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