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Gelegenheitsjobs in der EU: Mehr Schutz für Arbeitnehmer


Verlässlichere Arbeitszeiten
Gelegenheitsjobs in der EU: Mehr Schutz für Arbeitnehmer

Von dpa-afx
07.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Arbeiter: Arbeitnehmer mit kurzen Zeitverträgen sollen ein Recht auf Informationen vom Arbeitgeber bekommen, in welchem Zeitraum sie sich für einen Einsatz bereit halten müssen.Vergrößern des BildesArbeiter: Arbeitnehmer mit kurzen Zeitverträgen sollen ein Recht auf Informationen vom Arbeitgeber bekommen, in welchem Zeitraum sie sich für einen Einsatz bereit halten müssen. (Quelle: ilkercelik/getty-images-bilder)
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Mehrere Millionen Menschen in der EU gehen Gelegenheitsjobs nach. Auch für sie sollen künftig Mindestanforderungen an Arbeitsverträge gelten.

Millionen Beschäftigte mit sehr kurzen Zeitverträgen oder Gelegenheitsjobs sollen nach EU-Recht besser geschützt werden. So sollen auch sie detailliertere Arbeitsverträge und verlässlichere Arbeitszeiten bekommen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Länder, des Europaparlaments und der EU-Kommission in der Nacht zum Donnerstag, wie EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen mitteilte.

So viele Arbeitnehmer sind von Neuregelung betroffen

Die Neuregelung betrifft nach Schätzung der EU-Kommission rund zwei bis drei Millionen Arbeitnehmer mit bisher sehr eingeschränkten Rechten, darunter Hausangestellte, kurzfristig Beschäftigte und sogenannte Flexijobber. Auch für sie sollen künftig Mindestanforderungen an Arbeitsverträge gelten.

So sollen diese Beschäftigten ein Recht auf Informationen vom Arbeitgeber haben, in welchem Zeitraum sie sich für einen Einsatz bereit halten müssen und wie lange vorher ihnen der Boss Bescheid geben muss. Kommt der Auftrag zu kurzfristig, können Arbeitnehmer nicht mehr entlassen werden, wenn sie nicht erscheinen. Arbeitnehmer mit sogenannten Nullstundenverträgen darf nicht mehr untersagt werden, zwischendurch auch andere Jobs anzunehmen.

Richtlinie stammt aus den 90er Jahren

Konkret geht es um die Anpassung einer Richtlinie aus dem Jahr 1991 über Mindestanforderungen an Arbeitsverträge, so dass auch neue und flexible Arbeitsverhältnisse erfasst werden. Nach Angaben der EU-Kommission galt zuletzt jedes vierte neue Arbeitsverhältnis als "atypisch". Darunter fallen normale Teilzeitjobs ebenso wie andere flexible Arbeitsverträge in allen Variationen bis hin zu Arbeit auf Abruf ohne garantierte Stundenzahl.

Die Einigung der Unterhändler muss noch formal vom EU-Rat und dem EU-Parlament abgesegnet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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