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Rente: Rentner müssen immer mehr Steuern zahlen – Kritik von der Linken


Steigerung von rund 130 Prozent
Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 01.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Rentner tippt in seinen Taschenrechner: Besonders für Senioren ist das Ausfüllen der Steuerformulare eine nur schwer zu bewältigende Herausforderung.Vergrößern des BildesEin Rentner tippt in seinen Taschenrechner: Besonders für Senioren ist das Ausfüllen der Steuerformulare eine nur schwer zu bewältigende Herausforderung. (Quelle: Hans-Jürgen Wiedl/dpa)
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Ruheständler werden verstärkt vom Fiskus zu Kasse gebeten. Die Summen steigen von Jahr zu Jahr. Politiker fordern "besonderen Schutz" – vor allem für niedrige Renten.

Rentner zahlen immer mehr Einkommensteuer. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat. Im Jahr zuvor waren es erst 31,44 Milliarden Euro – 2005 erst 15,55 Milliarden Euro.

Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent.

Linke fordert mehr Schutz für niedrige Renten

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete die Entwicklung der Rentenbesteuerung als problematisch. "Wenn hier nichts geändert wird, werden immer mehr Renten steuerlich empfindlich belastet werden", sagte Bartsch. "Für niedrige Renten brauchen wir einen besonderen Schutz." Bartsch forderte eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags, "damit nicht ohnehin schon schmale Renten faktisch weiter sinken", betonte er.

Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft jedes Jahr mehr Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils der Rente sowie von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus zur Kasse gebeten.

Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab – neben Renteneinkünften also auch von weiteren Einnahmen wie Erträgen aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Fällig wird sie, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9.168 Euro/Verheiratete 18.336 Euro) liegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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