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Erfolg für Musterklage gegen drastische Mieterhöhung


Kosten für Modernisierung
Erfolg für Musterklage gegen drastische Mieterhöhung

Von dpa
Aktualisiert am 16.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Wohnhaus wird saniert: Seit 2019 darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden.Vergrößern des BildesEin Wohnhaus wird saniert: Seit 2019 darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden. (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)
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Seit 2019 muss nur noch ein kleiner Anteil der Sanierungskosten von Mietern getragen werden. Dennoch hatte Ende 2018 ein Vermieter in München drastische Mieterhöhungen angekündigt. Das Oberlandesgericht in München bearbeitete diesen Fall

Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Das Oberlandesgericht in München hat am Dienstag dem Münchner Mieterverein Recht gegeben. Der Verein hatte – stellvertretend für 136 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing – gegen eine drastische Mieterhöhung geklagt, die mit einer Modernisierung begründet wurde.

Der konkrete Fall

Kurz vor Jahresende 2018 wurde die Sanierung angekündigt, erst zwei Jahre später sollte sie umgesetzt werden. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können.

Das ist aus Sicht des OLG allerdings nicht erlaubt. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Mieterverein begrüßte das Urteil. "Es ist das erste Musterfeststellungsurteil, das es überhaupt gibt und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagt der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Die Mieter müssten sich jetzt auf Mieterhöhungen von höchstens drei Euro pro Quadratmeter einstellen. Angekündigt seien zwischen fünf und 13 Euro gewesen. "Drei Euro müssten für die meisten stemmbar sein", sagt er.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Immobilienfirma will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen will. "Ich würde es ganz gern beim BGH sehen", sagt der Anwalt des Unternehmens, Wolfgang Stürzer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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