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Urteil: Arbeitgeber müssen den Arbeitsvertrag nicht übersetzen


Beruf & Karriere
Urteil: Arbeitgeber müssen den Arbeitsvertrag nicht übersetzen

Von dpa
29.05.2013Lesedauer: 1 Min.
Unterzeichnen Mitarbeiter einen Vertrag, den sie nicht verstehen, sei das ihr eigenes Risiko, urteilten die RichterVergrößern des BildesUnterzeichnen Mitarbeiter einen Vertrag, den sie nicht verstehen, sei das ihr eigenes Risiko, urteilten die Richter (Quelle: picture alliance)
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Wichtiges Urteil zum Arbeitsvertrag: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, das Schriftstück in die Muttersprache des Arbeitnehmers, zu übersetzen. Das gilt auch dann, wenn der Angestellte erkennbar kein Deutsch spricht. Auf das Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 11 Sa 569/11) weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Lkw-Fahrer versteht Klausel nicht

Im konkreten Fall hatte sich ein portugiesischer Lkw-Fahrer bei einer deutschen Spedition beworben. Da der Mann kein Deutsch sprach, führten die Parteien die Vertragsverhandlungen auf Portugiesisch. Den Arbeitsvertrag fasste der Arbeitgeber aber auf Deutsch ab.

Als es zwischen den Parteien zum Streit kam, klagte der Lkw-Fahrer auf Zahlung eines noch offenen Lohnes sowie auf die Erstattung von Reisekosten. Der Arbeitgeber lehnte das ab und verwies auf eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag. Danach müssen alle Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Der Kläger argumentierte, er habe den in deutscher Sprache abgefassten Vertrag nicht verstanden und die Klausel nicht gekannt.

Unterschrift unter unklaren Vertrag: eigenes Risiko

Die Klage des Lkw-Fahrers hatte jedoch keinen Erfolg. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag zu übersetzen, urteilten die Richter. Unterzeichnen Mitarbeiter einen Vertrag, den sie nicht verstehen, sei das ihr eigenes Risiko. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

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