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Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Drogerie-Hersteller


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Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Drogerie-Hersteller

Von t-online, dpa, dapd
18.03.2013Lesedauer: 2 Min.
Preisabsprachen zwischen den DrogerieherstellernVergrößern des BildesPreisabsprachen zwischen den Drogerieherstellern (Quelle: imago-images-bilder)
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Das Bundeskartellamt hat gegen sechs bekannte Hersteller von Drogerieartikeln und den Markenverband e.V. eine Strafe in einer Gesamthöhe von 39 Millionen Euro verhängt. Neben dem Nivea-Hersteller Beiersdorf waren auch die Markenartikler Erdal-Rex, Gillette, GlaxoSmithKline (Odol), L'Oréal und Procter & Gamble (Pampers, Ariel) betroffen.

Regelmäßige Absprachen im Arbeitskreis

Behördenchef Andreas Mundt sagte in Bonn, nach den Ermittlungen des Kartellamts hätten sich die Hersteller in den Jahren 2004 bis 2006 bei regelmäßig stattfindenden Treffen im Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" des Markenverbands über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht. Dies sei aber kartellrechtlich verboten.

"Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder andere Hardcore-Kartelle handelt", sagte Mundt.

Kartellamt zieht Schlussstrich

Mit den nun verhängten Bußgeldzahlungen zog das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Kartellverfahren. Bereits 2008 und 2011 waren im gleichen Zusammenhang gegen neun andere Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro verhängt worden. Damals traf es unter anderem Henkel (Pril, Fa, Somat), Unilever und Renckitt Benckiser (Calgonit, Vanish).

Nach Angaben des Kartellamts hatten "sämtliche in Deutschland führende Anbieter von Markenprodukten in den Bereichen Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel" an dem verbotenen Informationsaustausch teilgenommen. Das Verfahren war durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst worden, gegen die deshalb kein Bußgeld verhängt wurde.

Eine Bonusregelung bezeichnet ein Instrument zur Bekämpfung von Kartellen. Ein Unternehmen, das in ein Kartell verwickelt ist oder war, stellt einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung (Bonusregelung) und übergibt der Kartellbehörde Beweismaterial. Das Unternehmen belastet damit nicht nur seine Konkurrenten, sondern auch sich selbst. Es verpflichtet sich jedoch, mit der Kartellbehörde zusammenzuarbeiten und alle Fragen im Zusammenhang mit der vollständigen Aufdeckung fristgemäß zu beantworten.

Verfahrensbeendigung mit Beiersdorf

Das Kartellamt betonte, mit Beiersdorf sei eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt worden. Dieser Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Entscheidungen des Bundeskartellamts könne von den Unternehmen noch Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheide.

Der Markenverband vertritt die Interessen von deutschen Markenherstellern. Ihm gehören knapp 400 Mitglieder an, die mit Konsumgütern über 300 Milliarden Euro umsetzen. Der Verband erklärte, die Vorwürfe beträfen einen mehr als sieben Jahre zurückliegenden Sachverhalt. Der Arbeitskreis sei inzwischen aufgelöst. Der Verband werde sorgfältig prüfen, ob er Rechtsmittel gegen das Bußgeld einlege.

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