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Amazon liefert mit Paket-Drohnen: Flugsicherung spricht von "PR-Gag"


Automatische Mini-Flieger
Flugsicherung gibt Paket-Drohnen wenig Chancen

Von t-online
Aktualisiert am 03.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Liefer-Drohnen haben noch einen langen Weg vor sich - falls sie überhaupt jemals zum Einsatz kommenVergrößern des BildesLiefer-Drohnen haben noch einen langen Weg vor sich - falls sie überhaupt jemals zum Einsatz kommen (Quelle: dpa-bilder)
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Der Einsatz von kleinen Flug-Drohnen für die Warenzustellung aus der Luft dürfte zumindest in Deutschland noch für einige Zeit Utopie bleiben. Die Deutsche Flugsicherung bezeichnete den Amazon-Vorstoß als "PR-Gag", wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet. Selbst wenn die Drohnen in den USA zugelassen würden, müsste Amazon in Deutschland mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die Zulassung rechnen, hieß es.

Schon in den USA sei es unwahrscheinlich, dass die dortige Behörde FAA ihre Zustimmung dafür erteile, dass sich etwa Paket-Drohnen den gleichen Luftraum wie die Air Force One von Präsident Barack Obama teilen, sagte Kristina Kelek von der Flugsicherung in Langen zur "FAZ". In Deutschland müssten dagegen sogar drei Behörden zustimmen.

Bis zu drei deutsche Behörden zuständig

Demnach wäre das Luftfahrt-Bundesamt zunächst für die Musterzulassung der Drohnen zuständig. Die Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer - angesiedelt bei den jeweiligen Regierungspräsidien - müssten eine Aufstiegserlaubnis erteilen. Und zuletzt wäre die Flugsicherung für Drohnen im sogenannten kontrollierten Luftraum zuständig, wo nach Instrumentenflugregeln geflogen wird. Das ist jedoch außerhalb von Flughäfen nur in größeren Höhen der Fall.

In Frankfurt beispielsweise, aber auch in Hamburg, wo große Flughäfen nahe der Innenstadt liegen, müsste dann praktisch jeder einzelne Drohnenflug extra genehmigt werden. Ein nicht handhabbarer Aufwand für ein auf größere Stückzahlen ausgelegtes System.

Amüsierte Reaktionen

Überhaupt haben die Ideen von Amazon - und ähnlich auch von der Deutschen Post DHL - eher amüsierte Reaktionen hervorgerufen. Die Satirezeitschrift "Titanic" verbreitete das Bild eines zerstörten Hauses mit der Unterschrift: "Amazon zufrieden: Erste Lieferung mit Drohne geglückt". Und die Wiener Zeitung "Der Standard" verwies auf die Gefahr, falls ein 2,5-Kilogramm-Päckchen etwa aus 50 Metern Höhe versehentlich herunterfällt. "Der nächste Schritt wäre wohl die Helmpflicht für Fußgänger", schrieb die Zeitung.

Tatsächlich sind noch viele Fragen offen: Wie sieht es mit der Haftung bei Unfällen aus? Wie ist eine sichere Landung am Zielort gewährleistet? Auch dürften Kriminelle versuchen, in den Besitz der Ware zu kommen, bevor sie den Empfänger erreicht, und die Drohnen beispielsweise mit Luft- oder Kleinkalibergewehren vom Himmel holen. Ähnliches dürfte auf genervte oder missgünstige Nachbarn zutreffen, die Jagd auf die surrenden Geräte machen. Diebstähle und Vandalismus sind zwar keine neuen und unüberwindlichen Phänomene, würden den vermeintlich günstigen, weil zeitsparenden Einsatz jedoch verkomplizieren.

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