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Unzulässige Entgelte | Commerzbank-Kunden können Geld zurückfordern


Unzulässige Entgelte
Commerzbank-Kunden können Geld zurückfordern

Von t-online
20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
Die Commerzbank verzichtet künftig auf bestimmte überhöhte EntgelteVergrößern des BildesDie Commerzbank verzichtet künftig auf bestimmte überhöhte Entgelte (Quelle: dpa-bilder)
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Die Commerzbank hat ihren Widerstand gegen die Rückerstattung bestimmter überhöhter Entgelte aufgegeben. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitgeteilt, die rechtlich gegen mehrere Klauseln der Bank vorgegangen war. Die Commerzbank habe nun ihren Revisionsantrag zurückgenommen, wodurch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main rechtskräftig geworden sei (Az.: 23 U 50/12). Die Bank könne sich damit nicht mehr auf sämtliche dieser angegriffenen Klauseln berufen.

Der Verbraucherzentrale waren einige pauschale Entgelte im Preisverzeichnis der Commerzbank ein Dorn im Auge gewesen. So sollte die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung für Finanzierungen 300 Euro kosten. "In diesem Punkt ist das Urteil bereits seit einiger Zeit rechtskräftig und Verbraucher berichten uns, dass sie ihr Geld mit Hilfe unseres Musterbriefs erstattet bekommen haben", sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mittlerweile habe die Bank den Preis gesenkt und verlange nur noch einen Aufwandsersatz in Höhe von 75 Euro für die Berechnung.

Auch eine pauschale Reklamationsgebühr von 25 Euro für die Nachforschung bei Überweisungen, die die Kunden als fehlerhaft gemeldet hatten, wurde gekippt. Die Berechnung von 1,94 Euro für die Zusendung eines Kontoauszugs, der nach 24 Geschäftstagen nicht am Kontoauszugsdrucker oder im Internet abgerufen wurde, ist ebenfalls nicht mehr zulässig.

Neue Musterbriefe

Zu diesen letzten beiden Punkten hat die Verbraucherzentrale zwei neue Musterschreiben bereitgestellt, mit denen Betroffene das Geld zurückfordern können.

Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass das Urteil nicht auf andere Banken oder Sparkassen übertragbar sei, weil nur die konkreten Klauseln der Commerzbank verhandelt worden seien. Da Entgelte für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei vielen Finanzinstituten üblich sind, sollten sich Betroffene bei Abzocke wehren, riet Nauhauser: Die Institute könnten allenfalls Ersatz für ihre tatsächlichen Aufwendungen verlangen. Diese müssen sie aber nachweisen.“ Auch hierfür gibt es einen Musterbrief.

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