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Deutsche Bahn und Gewerkschaft EVG: Einigung im Tarifstreit


Was macht jetzt die GDL?
Deutsche Bahn und Gewerkschaft EVG einigen sich im Tarifstreit

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 15.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein IC im Hauptbahnhof Hannover (Archivbild): Die Polizei ermittelt nun, wem die Drogen abhanden gekommen sind.Vergrößern des BildesEin IC 2 der Deutschen Bahn im Hauptbahnhof Hannover: Am Montag hat ein Warnstreik des Bahnpersonals weite Teile des Fernverkehrs lahmgelegt. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Gute Nachrichten für Bahn-Kunden in der Vorweihnachtszeit: Die Deutsche Bahn einigt sich mit der Gewerkschaft EVG auf einen neuen Tarifvertrag. Das heißt: keine weiteren Warnstreiks. Aber was macht die zweite Gewerkschaft GDL?

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG haben ihren Tarifkonflikt beigelegt. "Es gibt eine Einigung", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn AG. Ein Sprecher der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bestätigte: "Wir haben einen Abschluss erzielt." Damit sind weitere Warnstreiks abgewendet.

Mit der Einigung steigen die Löhne in zwei Stufen um 3,5 Prozent zum 1. Juli 2019, danach um 2,6 Prozent zum 1. Juli 2020, wie der Konzern und die Gewerkschaft am Samstagmorgen mitteilten.

Außerdem wird von Oktober 2018 bis Juni 2019 eine Einmalzahlung von tausend Euro gezahlt. Die Tarifverträge gelten rückwirkend vom 1. Oktober bis zum 28. Februar 2021 und haben damit eine Laufzeit von 29 Monaten.

Die EVG hatte am Montag ihre Forderungen mit einem mehrstündigen Warnstreik unterstrichen und damit bundesweit erhebliche Störungen im Zugverkehr verursacht. Sie vertritt rund 160.000 Bahn-Beschäftigte.

GDL-Chef schließt Schlichtung nicht aus

Weiter ungelöst ist der Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), die die Verhandlungen für gescheitert erklärt hat und zunächst in die Schlichtung müsste.

Die Bahn hatte der GDL am Mittwoch ein neues Angebot vorgelegt. Nach Angaben von GDL-Chef Claus Weselsky sah es in der ersten Stufe ein Lohnplus von 3,2 Prozent vor – jedoch bei einer Laufzeit von 34 Monaten. Je länger die Laufzeit eines Vertrages ist, desto geringer fällt die effektive Lohnerhöhung auf ein Jahr gesehen aus.


Weselsky schloss am Freitag eine Schlichtung nicht mehr aus. Zu einem Streik darf die GDL nach geltender Vereinbarung erst nach dem Ende einer Schlichtung aufrufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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