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Amazon haftet nicht für Markenverstöße Dritter

Von afp
Aktualisiert am 02.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Schild des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg: Amazon haftet laut Urteil des obersten EU-Gerichts nicht für Markenverstöße von Drittanbietern.
Schild des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg: Amazon haftet laut Urteil des obersten EU-Gerichts nicht für Markenverstöße von Drittanbietern. (Quelle: Patrick Scheiber/imago-images-bilder)
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Darf Amazon dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Drittanbieter gegen Markenrechte verstößt? Nein, urteilte nun der

Der Internet-Handelsriese Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern auf der Plattform Amazon-Marketplace. Das gilt selbst dann, wenn Amazon die Ware lagert und verschickt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können die Markeninhaber aber verlangen, dass Amazon solche Ware nicht mehr lagert und verschickt. (Az: C-567/18)

Im konkreten Fall geht es um das Coty-Parfum "Davidoff Hot Water". Ein eigenständiger Händler hatte dies auf der Internetplattform Amazon-Marketplace zum Verkauf angeboten, obwohl für die betreffenden Flakons kein Recht zum Verkauf in der EU bestand. Dabei nutzte der Händler einen Service von Amazon, die Ware zu lagern und zu verschicken.

Coty Germany verlangt von Amazon Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) fragte beim EuGH an, ob Amazon haften muss, weil das Unternehmen die Handelsplattform betreibt und hier die Ware auch gelagert und verschickt hat.

Amazon habe Marke "nicht selbst benutzt"

Dies hat der EuGH nun verneint. Amazon habe "die Marke Davidoff nicht selbst benutzt". Besitz und Lagerung seien noch kein Verstoß gegen EU-Markenrecht, solange Amazon die Ware nicht selbst zum Verkauf anbietet.

Eine Haftung durch Amazon aufgrund einer Markenrechtsverletzung scheidet danach aus. Allerdings wiesen die Luxemburger Richter darauf hin, dass Coty Germany nach weiteren EU-Vorschriften gegebenenfalls verlangen kann, dass Amazon diese Ware nicht mehr lagert und verschickt. Abschließend muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden.

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