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Hipp-Kindermilch: Gericht verbietet irreführenden Werbeslogan


Urteil gefällt
Gericht verbietet Hipp-Werbeslogan für Kindermilch

Von dpa
Aktualisiert am 10.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Hipp-Kindermilch in einem Supermarkt-Regal (Symbolbild): Ein Gericht hat die Werbung für die Babynahrung untersagt.Vergrößern des BildesHipp-Kindermilch in einem Supermarkt-Regal (Symbolbild): Ein Gericht hat die Werbung für die Babynahrung untersagt. (Quelle: Norbert Schmidt/imago-images-bilder)
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Pleite für Babynahrungshersteller Hipp: Ein Gericht untersagt eine bestimmte Werbung des Unternehmens für Kindermilch – diese sei irreführend.

Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Konkret geht es um Sätze wie "7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich" und "Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht".

Diese Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.

"Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird", teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. "Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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