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Negativzinsen auf Girokonten legal? Urteil könnte Folgen für Sparer haben


Wichtige Gerichtsverhandlung
Sind Negativzinsen auf Girokonten legal?


Aktualisiert am 13.10.2020Lesedauer: 3 Min.
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Sparkassen-Logo (Symbolbild): Am Dienstag verhandelt das Landgericht Leipzig über eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland.Vergrößern des Bildes
Sparkassen-Logo (Symbolbild): Am Dienstag verhandelt das Landgericht Leipzig über eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. (Quelle: Dirk Sattler/imago-images-bilder)

Darf eine Bank Strafzinsen auf Girokonten einführen? Diese Frage klärt jetzt das Landgericht Leipzig. Das Urteil könnte Signalwirkung haben – für Sparer in ganz Deutschland.

Gerade mal zwei Wochen galt bei der Sparkasse Vogtland das sogenannte Verwahrentgelt für Girokonten, da wurde es auch schon wieder abgeschafft. Zu heftig war die Kritik an diesen zusätzlichen Kosten für Neukunden.

Umgangssprachlich ist das Verwahrentgelt als Negativzinsen oder Strafzinsen bekannt. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen sah Handlungsbedarf – und verklagte die Bank auf Unterlassung.

Am Dienstag beginnt nun die Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig, dessen Urteil eine Signalwirkung für ganz Deutschland haben kann. Wir erklären Ihnen, warum.

Warum will die Sparkasse Vogtland ein Verwahrentgelt?

Wegen der wirtschaftlichen Situation. Denn die Zinsen sind seit Jahren niedrig, was die Einnahmen von Banken und Sparkassen drückt. "Für jedes Kreditinstitut ist das wirtschaftliche Agieren in einem permanenten Negativzinsumfeld sehr herausfordernd", sagte ein Sprecher der Sparkasse Vogtland zu t-online.

Mit den Strafzinsen sind die Zinsen auf die Einlagen des Girokontos gemeint. Das Verwahrentgelt sei eingeführt worden, "um sich und seine Kunden vor einem ungebremsten Liquiditätszufluss zu schützen", so der Sprecher. Im Klartext: Die Bank wollte verhindern, dass Sparer ihr Geld auf dem Girokonto parken.

Sie argumentiert damit, dass es erst auf Guthaben oberhalb von 5.000 Euro fällig werden sollte. "Es hätte gerade nicht die Kleinsparer getroffen." Dazu verweist die Sparkasse Vogtland auch darauf, dass Sparkonten – wie etwa Tages- oder Festgeldkonten – bei dem Geldhaus nicht von den Strafzinsen betroffen gewesen seien. "Dies war auch nicht geplant", so der Sprecher.

Was will die Verbraucherzentrale Sachsen?

Die Verbraucherschützer wollen verhindern, dass die Sparkasse Vogtland das Verwahrentgelt zu einem späteren Zeitpunkt wieder einführt. "Wir haben die Klausel so gelesen, dass sie bei einem Wechsel des Kontomodells auch Bestandskunden betroffen hätte", sagte Beate Saupe, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, im Gespräch mit t-online. Das halten die Verbraucherschützer für rechtswidrig. "Und selbst für Neukunden sehen wir die Negativzinsen kritisch."

Den Freibetrag von 5.000 Euro hält Saupe für nicht hoch genug. "Das würde viele Verbraucher betreffen." Auch wenn Girokonten generell nicht zum Sparen, sondern für den Zahlungsverkehr gedacht seien, sei der Betrag schnell erreicht. Schließlich sollte jeder immer zwei bis drei Nettomonatsgehälter als Notgroschen griffbereit haben.

Zudem schließe ein Urteil im Sinne der Sparkasse nicht aus, dass andere Banken niedrigere oder gar keine Freibeträge mehr gewähren könnten. Für Girokonten ist das bisher zwar noch nicht der Fall, bei Tagesgeldkonten sieht es hingegen schon anders aus.

Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox gibt es in Deutschland bereits fünf Institute, die private Tagesgeldkonten ab dem ersten Euro mit einem Verwahrentgelt belasten. Ganz frisch mit dabei ist seit diesem Montag die Volksbank Zwickau.

Warum ist ein Urteil wegweisend?

Weil es noch keine Rechtsprechung zu diesem Fall gibt. Erstmals muss ein Gericht darüber entscheiden, ob Strafzinsen auf Girokonten für Privatkunden rechtens sind. Ein Urteil wird aber noch nicht am Dienstag erwartet.

Die Entscheidung könnte in jedem Fall eine Signalwirkung haben. In Deutschland erheben 190 Banken und Sparkassen Strafzinsen auf Giro- oder Tagesgeldkonten, wie das Vergleichsportal Biallo jüngst mitteilte. Die Banken, die Strafzinsen für Neukundenkonten berechnen, dürften sich ein Urteil deshalb genau anschauen.

Von der Sparkasse Vogtland heißt es: "Die Verbraucherzentrale hat in dieser Frage das Gericht angerufen. Auch die Sparkasse ist an einer juristischen Klärung dieses Sachverhalts interessiert."

In jedem Fall gilt: Die jetzige Rechtsprechung wäre noch nicht final. Denn beide Parteien können Einspruch einlegen. Es gibt noch zwei weitere Instanzen: das Oberlandesgericht Dresden und den Bundesgerichtshof. Es bleibt also spannend.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Beate Saupe
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