t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Insolvente Airline: Bund zahlte an Thomas-Cook-Kunden weniger Entschädigung als gedacht


Eilmeldung
Tote Frau in Auto – Verdächtiger festgenommen

Insolvente Airline
So wenig Entschädigung zahlte der Bund an Thomas-Cook-Kunden

Von afp
Aktualisiert am 18.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Thomas-Cook-Flieger (Archivbild): Das Reiseunternehmen musste 2019 in die Insolvenz.Vergrößern des BildesThomas-Cook-Flieger (Archivbild): Das Reiseunternehmen musste 2019 in die Insolvenz. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Reisekonzern Thomas Cook musste 2019 Insolvenz anmelden, Hunderttausende Kunden wurden entschädigt. Auch der Bund sprang ein – und kommt nun billiger davon als erwartet. Dafür gibt es einen Grund.

Der Bund hat bislang 130,5 Millionen Euro Entschädigung an Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook ausgezahlt. 95.600 Fälle und damit bereits 91 Prozent der Anmeldungen seien erledigt, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem "Tagesspiegel" (Montagsausgabe). Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte die Summe deutlich höher geschätzt: auf 225 Millionen Euro.

Der Zusammenbruch von Thomas Cook hatte im Herbst 2019 Hunderttausende Reisende ins Chaos gestürzt. Zwar hatte der damals nach der Tui zweitgrößte Reisekonzern eine Versicherung für den Fall der Pleite abgeschlossen, doch die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reichte nicht, um alle Kundinnen und Kunden voll zu entschädigen.

Ministerium: Viele Kunden holten sich Geld von anderer Stelle

Die Betroffenen erhielten gerade einmal eine Quote von 26,83 Prozent. Daraufhin sprang der Bund ein und erklärte sich bereit, auf freiwilliger Basis den restlichen Schaden zu ersetzen.

Dass der Staat nun billiger davonkommt als erwartet, liege daran, dass sich viele Kunden ihr Geld von anderer Stelle geholt hätten, zitierte der "Tagesspiegel" aus dem Bundesjustizministerium.

Wer die geplatzte Reise mit einer Kreditkarte gezahlt hatte, konnte sich laut Bericht sein Geld oft über den Kreditkartenanbieter zurückholen. Gleiches gilt für Lastschriften, die viele Kundinnen und Kunden noch so rechtzeitig zurückgeben konnten, dass sie nicht auf dem Reisepreis sitzen blieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website