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Bundeskartellkamt: Lufthansa muss Condor-Kunden zu Drehkreuzen bringen


Zubringerflüge
Kartellamt kritisiert Lufthansa für Condor-Abschottung

Von afp
Aktualisiert am 08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Im engen Konkurrenzkampf (Symbolbild): Lufthansa möchte die Position seiner Tochter Eurowings ausbauen und hat daher Condor von Zubringerflügen abgeschnitten – zu Unrecht, sagt das Bundeskartellamt.Vergrößern des BildesIm engen Konkurrenzkampf (Symbolbild): Lufthansa möchte die Position seiner Tochter Eurowings ausbauen und hat daher Condor von Zubringerflügen abgeschnitten – zu Unrecht, sagt das Bundeskartellamt. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)
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Das Bundeskartellamt stärkt dem Ferienflieger Condor den Rücken: Die Lufthansa muss demnach Condor-Kunden zu deutschen Drehkreuzen transportieren. Lufthansa wollte stattdessen Eurowings stärken.

Im Streit um wichtige Zubringerflüge durch die Lufthansa hat der Ferienflieger Condor einen Etappensieg errungen. Die Airline habe einen "kartellrechtlichen Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere", teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in einer vorläufigen Einschätzung mit. Beide Airlines können sich dazu äußern.

Lufthansa erklärte, man werde dies umfassend tun, aber aktuell nicht öffentlich. Condor-Chef Ralf Teckentrup begrüßte die Position der Bonner Behörde und sagte, man stelle sich dem Konkurrenzkampf. "Aber das Verhalten der Wettbewerber muss sich auch in rechtlich zulässigen Grenzen bewegen."

Lufthansa wollte eigene Tochter stärken

Lufthansa will mit der Marke Eurowings Discover Langstreckenflüge zu fernen Urlaubszielen ausbauen, womit sich der Wettbewerb mit Condor verschärft. Lufthansa hatte ein Abkommen beider Fluglinien zur Beförderung von Condor-Passagieren auf Zubringerflügen Ende 2020 zum 1. Juni 2021 gekündigt.

Condor wehrte sich dagegen mit Beschwerden und Klagen beim Bundeskartellamt und EU-Gericht in Luxemburg und argumentierte, Lufthansa missbrauche ihre führende Marktstellung. Auf Druck des Kartellamtes einigten sich beide Seiten, die Vereinbarung bis zum 10. Mai 2022 zu verlängern.

Nun kommen die Wettbewerbshüter zur Einschätzung, dass der Ferienflieger aber einen Anspruch auf Zubringerflüge auch darüber hinaus hat. "Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die Lufthansa-Gruppe auf dem Zubringermarkt, der überwiegend deutsche Flughäfen mit dem Langstreckennetz von Condor verbindet, marktbeherrschend", betonte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

Kondor ist auf Kooperation angewiesen

Keine andere Fluglinie könne eine Zubringung zu den deutschen Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten. Damit falle die Lufthansa unter die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und unterliege besonderen Pflichten.

Condor selbst unterhält kein Zubringernetz und ist deshalb auf die Kooperation mit der größeren Lufthansa angewiesen. Es wären nach Angaben des Kartellamts auch keine geeigneten Start- und Landerechte (Slots) an zentralen Drehkreuzen wie Frankfurt zum Aufbau eines eigenen Netzes verfügbar.

Die Passagiere, die einen Zubringerflug buchen, wohnten im Schnitt mindestens 300 Kilometer vom Abflughafen für die Langstrecke entfernt. Für sie sind dem Amt zufolge Eisenbahn oder Fernbus keine Alternative.

Lufthansa könnte sonst bei vielen Strecken Marktvorteil gewinnen

"Würden Condor die Reisenden, die einen Zubringerflug wünschen, als Kundengruppe wegbrechen, hätte dies schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen und den Wettbewerb", erklärten die Wettbewerbshüter. Auf fast 90 Umsteigestrecken zu Touristik-Zielen könnte Lufthansa als Konkurrentin "erhebliche Wettbewerbsvorteile, teilweise sogar eine Alleinstellung erlangen".

Bei Condor ist die Erleichterung groß. "Unsere Kunden werden damit auch in Zukunft wieder Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen haben und können langfristig planen", sagte Firmenchef Teckentrup. Condor sei weiter in der Lage, auf Langstreckenverbindungen Wettbewerb zu erhalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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