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Kfz-Steuer absetzen: In diesen Fällen ist es möglich


Autofahrer
Kfz-Steuer absetzen: In diesen Fällen ist es möglich

t-online, Raphael Diebold

15.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0240313003Vergrößern des BildesIhre Steuererklärung machen Sie am besten digital. Auch die Einträge für Ihre Kfz-Nutzung sind so bequem möglich. (Quelle: IMAGO/Bartek Szewczyk/imago-images-bilder)
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Der Wunsch vieler Pkw-Besitzer: die Kfz-Steuer in der Steuererklärung geltend machen zu können. Wir informieren Sie über die wichtigsten Details.

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Belastung für jeden Fahrzeughalter. Doch unter bestimmten Umständen können Sie diesen Posten in Ihrer Steuer angeben.

Kfz-Steuer: meist kein absetzbarer Posten

Die Kfz-Steuer ist generell nicht absetzbar, außer Sie sind Selbstständiger oder Unternehmer und nutzen das Fahrzeug beruflich. In diesem Fall dürfen Sie die Kfz-Steuer in der Steuererklärung als Betriebskosten angeben.

Wo in Elster eintragen?

Um die Kfz-Steuer geltend zu machen, ist das Online-Steuerprogramm Elster Ihr digitaler Begleiter. Bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs gehören die Angaben zur Kfz-Steuer in die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Privatpersonen können, was die Nutzung ihres Pkws betrifft, lediglich in der Anlage N der Steuererklärung unter den Werbungskosten die Entfernungspauschale eintragen. Dabei handelt es sich um die zurückgelegten Kilometer für den Arbeitsweg.

Schritte zur korrekten Absetzung

  1. Sammeln Sie alle notwendigen Belege und Unterlagen zur Kfz-Steuer.
  2. Öffnen Sie das Programm Elster und wählen Sie die entsprechende Steuererklärung aus.
  3. In der Anlage EÜR tragen Sie die Kfz-Steuer an der richtigen Stelle ein. In Zeile 82 erfassen Sie Kfz-Steuer, Beiträge zu Kfz-Versicherungen sowie Mautgebühren für Fähren, Brücken- und Tunnelnutzung.
  4. Überprüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie die Steuererklärung elektronisch übermitteln.

Das sollten Sie beachten

Um die Kfz-Steuer korrekt abzusetzen, ist eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung des Fahrzeugs erforderlich. Achten Sie auf eine präzise Dokumentation. Diese ist unerlässlich, damit Sie bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts alles Nötige parat haben.

Weitere Möglichkeiten, Kfz-Kosten abzusetzen

Neben der Kfz-Steuer gibt es weitere Fahrzeugkosten, die steuerlich absetzbar sind. Die Abschreibung des Fahrzeugs, die Geltendmachung von Fahrt-, Kraftstoff- und Reparaturkosten oder Versicherungsbeiträge sind nur einige von vielen Optionen, um Ihre steuerliche Belastung zu mindern. Erkunden Sie die Vielfalt der Absetzmöglichkeiten und nehmen Sie Ihre finanzielle Situation selbst in die Hand.

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