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Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?


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Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?

t-online, Gabriele Borgelt

18.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Paar arbeitet vor dem Laptop (Symbolbild): Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.Vergrößern des BildesSelbst zu zweit kann die Steuererklärung zur Herausforderung werden. (Quelle: Inside Creative House)
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Die Steuererklärung stellt Rentner, Selbstständige und Grenzgänger nicht selten vor Herausforderungen. Wir lichten für Sie den Behörden-Dschungel.

Die Steuererklärung schieben viele vor sich her. Doch wenn Sie die erforderlichen Unterlagen beisammen haben, spart das immerhin Nerven. Wir zeigen, welche Dokumente und Formulare Sie benötigen.

Steuererklärung: Diese Unterlagen benötigen Sie

Egal, ob Rentner, Selbstständiger, Kleingewerbe, Verein oder Grenzgänger: In Ihrer Steuererklärung geben Sie Ihre allgemeinen Daten an. Folgende Unterlagen sind dafür nützlich:

  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres und Vorauszahlungsbescheid, um die Steuernummer und Steueridentifikationsnummer zu finden
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben (lesen Sie hier, was Sie alles absetzen können)
  • Kontoauszüge mit für die Steuer relevanten Überweisungen
  • Mietbelege für Arbeitszimmer oder Büro
  • Unterlagen zu außergewöhnlichen Belastungen

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Angaben benötigen Sie unter Umständen weitere Unterlagen – je nach Lebens- und Arbeitssituation. Dazu zählen zum Beispiel Belege über Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung.

Steuererklärung als Rentner

Diese Belege sind für Rentner bei der Steuererklärung nützlich:

  • Einkommensnachweise, etwa den Rentenbescheid
  • Nachweise über Betriebsrenten und Zusatzrenten
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Kapitalertragsteuerbescheinigung
  • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung

Sind Sie als Rentner noch selbstständig berufstätig, melden Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt an und versteuern das zusätzliche Einkommen. Sind Sie im Ruhestand abhängig beschäftigt, führt Ihr Arbeitgeber ganz normal Lohnsteuer für Sie ab.

Gut zu wissen: Seit 2023 dürfen Sie zu Ihrer Altersrente selbst dann unbegrenzt hinzuverdienen, wenn Sie vorzeitig in Rente gegangen sind. Das Einkommen kürzt Ihre Rente nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Steuererklärung als Selbstständiger

Diese Formulare benötigen Sie:

  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Anlage EÜR: Einnahmenüberschussrechnung
  • Gewerbesteuer-Jahreserklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Steuererklärung bei Kleingewerbe

Diese Formulare benötigen Sie:

  • Formular Est 1a: Hauptvordruck bzw. Mantelbogen
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage KAP: Kapitalertragssteuer
  • Anlage G: Gewerbesteuererklärung
  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Anlage EÜR: Einnahmenüberschussrechnung

Steuererklärung als Verein

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Spendenbescheinigungen
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Einkommensnachweise und Nachweise über Ausgaben
  • Nachweis über die Gemeinnützigkeit
  • Bei einem Jahresumsatz von unter 45.000 Euro die Anlage EÜR
  • Bilanz bei Buchführungspflicht

Steuererklärung als Grenzgänger

Liegen Ihr Wohnort und Ihr Arbeitsort in zwei unterschiedlichen Ländern, gelten Sie als Grenzgänger. Steuern zahlen Sie dort, wo Sie wohnen. In Deutschland unterliegen Sie als Grenzgänger der sogenannten beschränkten Steuerpflicht.

Wenn Sie mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte in Deutschland erwirtschaften, lohnt es sich, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Voraussetzung ist, dass Ihre Einkünfte, die Sie nicht in Deutschland verdienen, unterhalb des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 S. 2 EStG) liegen.

Eine unbeschränkte Steuerpflicht erlaubt es Ihnen, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Den Antrag zur sogenannten Grenzpendlerregelung stellen Sie beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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