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Wann der Versicherungsschutz erlischt


Kfz-Versicherung
Wann der Versicherungsschutz erlischt

rr (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Unter bestimmten Voraussetzungen setzt der Versicherungsschutz durch eine Kfz-Versicherung aus. In der Praxis kommt es hierzu unter anderem dann, wenn der Versicherungsnehmer seine Prämie gar nicht oder deutlich verspätet entrichtet.

Beiträge müssen pünktlich bezahlt werden

Der im Versicherungsschein genannte Erst- oder Einmalbetrag muss spätestens zwei Wochen nach dem Zugang des Scheins bezahlt werden. Kommen Sie dieser Forderung nicht nach, erlischt der Kfz-Versicherungsschutz. Haben Sie die ausbleibende Zahlung nicht verschuldet – beispielsweise durch einen Fehler der Bank – erlischt der Schutz nicht. In einem solchen Fall müssen Sie Ihr Nichtverschulden allerdings nachweisen, was sich in einigen Fällen als problematisch erweisen kann. Gelingt der Nachweis nicht, beginnt der Versicherungsschutz erst dann, wenn Sie die geforderte Zahlung geleistet haben.

Zweckentfremdung und falsche Angaben als K.o.-Kriterien

Ebenso erlischt der Kfz-Versicherungsschutz, wenn Sie das versicherte Fahrzeug von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht über die dafür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Unabhängig davon dürfen Sie das Fahrzeug nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwenden. Beispiel: Es ist nicht erlaubt, Ihren SUV ohne Weiteres dauerhaft als landwirtschaftliche Zugmaschine zu verwenden.

Davon abgesehen gibt es noch viele weitere Konstellationen, auf Basis derer die Kfz-Versicherung ihren Schutz versagen kann: So sind Sie dazu angehalten, Ihrer Versicherung alle relevanten Informationen (zum Beispiel Wohnortswechsel, vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs etc.) ohne Aufforderung mitzuteilen. Kommen Sie dieser Auskunfts- und Benachrichtigungspflicht nicht nach, gefährdet dies den Versicherungsschutz.

Zahlreiche Sonderfälle

Abgelaufene Saisonkennzeichen führen genauso wie vorsätzlich herbeigeführte Schäden, das Fahren mit nachweislich überhöhter Geschwindigkeit oder unter Drogen- und Alkoholeinfluss zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. In Extremfällen kann dies sogar für Unfälle zutreffen, die durch das Hören von zu lauter Musik im Fahrzeug herbeigeführt wurden. Die genauen Ausschlussbedingungen sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung zu entnehmen.

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