t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Neupreisentschädigung - Sinnvoll für Besitzer von Neuwagen


Kfz-Versicherung
Neupreisentschädigung: Sinnvoll für Besitzer von Neuwagen

fk (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung für einen Neuwagen abschließen wollen, sollten Sie sich mit der Möglichkeit der Neupreisentschädigung beschäftigen. Bei einem Unfall bekommen Sie in der Regel bis zu zwei Jahre lang nicht nur den Zeitwert ersetzt, sondern den höheren Listenpreis.

Normalerweise ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert

Wenn Sie einen Unfall haben, bekommen Sie im Fall eines Totalschadens nur den Zeitwert Ihres Autos ersetzt. Gerade für Besitzer von sehr neuen Fahrzeugen ist das oft ein großes Problem. Neuwagen haben nämlich anfangs einen sehr hohen Wertverlust. Schon kurze Zeit nach der Zulassung ist das Fahrzeug einige tausend Euro weniger wert als beim Kauf. Je teurer der Wagen in der Anschaffung, desto ausgeprägter ist dieser Effekt in der Regel. (So finden Sie eine günstige Versicherung für Ihr Cabrio)

Neupreisentschädigung als Alternative: Vor allem bei Kreditkauf sinnvoll

Wenn Sie einen Neuwagen aus eigenen Mitteln bezahlt haben, ist ein Unfall ärgerlich – richtig schwierig wird es aber, wenn Sie den Wagen auf Kredit finanziert haben. Die Raten laufen auch nach einem Crash unverändert weiter. Sie bekommen von der Kfz-Versicherung aber nur den Zeitwert ersetzt, der wegen des Wertverlustes deutlich niedriger ist als die Kreditsumme. Sie müssen also weiter die Schulden für ein Auto abtragen, das Sie nicht mehr besitzen.

Wenn Sie diese missliche Situation verhindern wollen, sollten Sie sich als Neuwagenkäufer mit dem Gedanken auseinandersetzen, beim Abschluss der Kfz-Versicherung eine Neupreisentschädigung zu vereinbaren. Laufzeiten zwischen zwölf Monaten und zwei Jahren sind möglich – in Ausnahmefällen auch länger. Während dieser Spanne bekommen Sie bei einem Totalschaden den kompletten Kaufpreis erstattet. (Selber zahlen kann sich bei kleinen Schäden rechnen)

Voraussetzungen für eine Neupreisentschädigung

Die Möglichkeit der Neupreisentschädigung bieten Kfz-Versicherungen nur unter bestimmten Bedingungen an. Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer zugleich auch der Eigentümer des Autos ist. Zudem muss es sich bei Versicherungsbeginn noch um ein sehr junges Fahrzeug handeln. Die Prämie für eine Kfz-Versicherung mit Neupreisentschädigung ist natürlich etwas höher, doch diese zusätzliche Investition kann sich lohnen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website