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Corona-Impfschäden? Landgericht Düsseldorf verhandelt über Schmerzensgeld


Biontech und Moderna
Gericht verhandelt über Klagen zu Corona-Impfschäden

Von dpa
Aktualisiert am 16.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Corona-ImpfungVergrößern des BildesCorona-Impfung: Einige Menschen klagen über angebliche Impfschäden. (Quelle: Uwe Anspach/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Atemnot, Bluthochdruck oder Gürtelrose: Mehrere Menschen klagen aktuell wegen angeblicher Impfschäden gegen Biontech. Sie fordern Schmerzensgeld.

Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt heute über mehrere Klagen wegen angeblicher Schäden durch die Corona-Schutzimpfungen mit Wirkstoffen der Hersteller Biontech und Moderna.

Fast 500.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf klagen gegen das Mainzer Unternehmen Biontech. Sie fordern insgesamt fast 500.000 Euro Schmerzensgeld und mehr als 30.000 Euro materiellen Schadenersatz (Az: 3 O 141/22; 3 O 151/22; 3 O 60/23).

Das Mainzer Pharma-Unternehmen hat laut Gericht die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen. Die Behauptungen über angeblich dramatische Impffolgen seien "nicht im Ansatz belegt". Eine weitere Klage richtet sich gegen den US-amerikanischen Impfstoffhersteller Moderna (Az: 3 O 163/22). In dem Fall fordert eine 55-jährige Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro.

Corona-Impfungen sollen unter anderem Atemnot ausgelöst haben

Die Kläger geben an, dass die Impfungen bei ihnen zu Atemnot, Seh- und Bewusstseinsstörungen, Bluthochdruck, Gürtelrose, Herzmuskelentzündung, Erschöpfung, Schlafstörungen und Panikattacken geführt hätten.

Die Kläger müssen in den Verfahren den Herstellern nachweisen, dass die genannten Schäden zweifelsfrei auf die Covid-Impfungen zurückzuführen sind. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Wochen gerechnet.

An verschiedenen Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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