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Paragraf 219a: Information über Abtreibungen wird erleichtert


Information über Abtreibungen wird erleichtert

Von dpa
22.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Kritiker halten die Neuregelung des Paragrafen 219 für "nicht zeitgemäß".Vergrößern des BildesKritiker halten die Neuregelung des Paragrafen 219 für "nicht zeitgemäß". Demnach dürfen Ärzte nicht darüber informieren, mit welcher Methode sie Abtreibungen vornehmen. (Quelle: Silas Stein./dpa)
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Berlin (dpa) - Schwangere können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundestag hat nun dazu die umstrittene Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen.

Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben.

Bedingungen für den Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig, werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft: Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Außerdem dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Laut Statistischem Bundesamt gab es von Januar bis September 2018 bundesweit 76.365 Eingriffe, etwa genauso viele wie im Vorjahreszeitraum. Meist waren die Frauen zwischen 25 und 30 Jahre alt.

Eingeführt wird mit der Reform auch eine zentrale, monatlich aktualisierte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Sie soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden und auch auflisten, welche Methoden die jeweiligen Ärzte zur Abtreibung nutzen. Außerdem bekommen junge Frauen die Verhütungspille künftig bis zum 22. Geburtstag und damit länger als bisher von der Krankenkasse bezahlt.

Wo Schwangere Rat finden

Bei Problemen rund um die Schwangerschaft können sich Frauen an eine Beratungsstelle wenden. Eine Liste von Anlaufstellen gibt es auf der Website www.familienplanung.de unter "Beratung" und "Beratungsstelle finden". Dort finden Schwangere auch Informationen zur rechtlichen Situation rund um einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch. Die Website ist ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Beratungsstellen lassen sich in der Suchmaske unter anderem nach Wohnort und Konfession filtern - und danach, ob sie einen Beratungsschein ausstellen. Der Schein ist eine der Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Bei einigen Anbietern wie Pro Familia gibt es zudem die Möglichkeit einer Online-Beratung, auch am Telefon helfen manche Stellen weiter. Den Schein gibt es allerdings nur bei einer persönlichen Beratung.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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