Pandemie Folgerezept ohne Vorlage der Gesundheitskarte möglich

Bonn/Düsseldorf (dpa/tmn) - Ab dem 1. April können gesetzlich Versicherte dringend benötigte Bescheinigungen von ihrem Arzt vorübergehend auch ohne Vorlage der Gesundheitskarte bekommen.
Auf die entsprechende Abstimmung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Praxen dürfen ihren Patienten demnach bis zum 30. Juni dringend benötigte Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden, wenn der Kontakt zum Patienten nur per Video oder Telefon möglich ist.
Konkret bekommen Patienten Folgerezepte für Arzneimittel, für die Krankenbeförderung und Heilmittel wie etwa Krankengymnastik sowie die häusliche Krankenpflege - und Überweisungen zu anderen Ärzten.
Auch Hilfsmittel kann der Arzt denAngabendes GKV zufolge verordnen - ausgenommen sind jedoch Seh- und Hörhilfen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass Patienten in der Zeit der Kontaktsperre nicht persönlich in die Praxis kommen müssen. Die Patientendaten übernehmen die Praxen aus der Kartei. Voraussetzung ist, dass der Patient beim jeweiligen Arzt in Behandlung ist.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.