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Manchen Rentnern droht eine böse Überraschung – Steuerpflicht


Achtung, Steuerpflicht!
Manchen Rentnern droht eine böse Überraschung


Aktualisiert am 15.12.2022Lesedauer: 3 Min.
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Rentnerin zählt Geld (Symbolbild): Durch die Energiepreispauschale rutschen einige Rentner in die Steuerpflicht.Vergrößern des Bildes
Rentnerin zählt Geld (Symbolbild): Durch die Energiepreispauschale rutschen einige Rentner in die Steuerpflicht. (Quelle: Dobrila Vignjevic/getty-images-bilder)

Die Nachricht dürfte Deutschlands Rentner gefreut haben: Im Dezember gab es auch für sie eine Einmalzahlung über 300 Euro. Doch die Sache hat einen Haken.

Lange mussten deutsche Rentnerinnen und Rentner warten, bis die Bundesregierung auch für sie eine Energiepreispauschale (EPP) beschloss. Bis zum 15. Dezember gibt es nun die 300 Euro extra aufs Konto – ganz automatisch. Doch eine Sache ist dabei vielen nicht bewusst.

Steuerpflicht wegen Energiepreispauschale

Die Einmalzahlung kann dazu führen, dass Sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass die EPP voll steuerpflichtig ist – so wie jede reguläre Rentenerhöhung.

Mussten Sie bisher keine Einkommensteuer auf Ihre Rente zahlen, weil Sie mit Ihren gesamten steuerpflichtigen Einkünften noch knapp unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lagen, hieven Sie die 300 Euro mehr nun womöglich über diese Grenze. Doch woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Wie die Rentenbesteuerung funktioniert

"Um zu prüfen, ob ich als Rentner steuerpflichtig bin, muss ich den steuerpflichtigen Teil meiner Rente inklusive aller Rentenerhöhungen ermitteln", sagt Steuerexpertin Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) t-online. "Doch das ist nicht ganz einfach."

In einem ersten Schritt müssen Sie herausfinden, wie hoch Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil ist. Der hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen.

Gehen Sie 2022 in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent (siehe Tabelle), im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Den Betrag, dem dieser prozentuale Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern. Wer 2040 in Rente geht, soll seine Renteneinnahmen dann zu 100 Prozent versteuern müssen. Die Ampelkoalition plant allerdings, den Zeitraum bis 2060 zu strecken.

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"Da Rentner die Energiepreispauschale voll versteuern müssen, müssen sie den Betrag in Höhe von 300 Euro zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzurechnen. Damit ergeben sich die gesamten zu versteuernden Renteneinkünfte", erklärt Bauer. "Überschreiten diese im Jahr 2022 den Grundfreibetrag von 10.347 Euro, muss der Rentner eine Steuererklärung abgeben."

Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Er erhöht sich jedes Jahr ein wenig. 2023 könnte er sogar noch stärker steigen als ohnehin schon geplant (mehr dazu hier).

  • Beispiel: Nehmen wir an, dass Sie 2022 in Rente gegangen sind und derzeit eine monatliche Bruttorente von 1.050 Euro beziehen. Dann liegt Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 82 Prozent, Sie müssen also auf 861 Euro von den 1.000 Euro Steuern zahlen. Aufs Jahr gerechnet hätten Sie damit 10.332 Euro zu versteuernde Renteneinkünfte. Da der Betrag gerade noch so unterhalb des Grundfreibetrags von 10.347 Euro liegt, müssen Sie weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung abgeben. Kommt im Dezember aber die voll steuerpflichtige Energiepreispauschale hinzu, erhöht sich Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil um 300 Euro auf 10.632 Euro im Jahr. Sie knacken die Freibetragsgrenze und rutschen in die Steuerpflicht – allerdings nur mit dem Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. In diesem Beispiel müssten Sie also auf 285 Euro Ihrer Rente Einkommensteuer zahlen.

Tabelle zeigt, ob Sie steuerpflichtig werden

Die unten stehende Tabelle zeigt Ihnen, bis zu welchem Betrag Ihre gesetzliche Rente 2022 steuerfrei bleibt – die Energiepreispauschale noch nicht eingerechnet. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten die doppelten Werte.

Steuerexpertin Bauer erklärt, wie Sie die Tabelle lesen: "Wenn die Rente genau die Höhe erreicht, bis zu der sie steuerfrei bleibt, rutschen sie durch die Energiepreispauschale in die Steuerzahlung. Liegt die Bruttorente etwas mehr als 300 Euro darunter, bleibt sie auch mit EPP steuerfrei."

Das heißt: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 könnten Sie zum Beispiel etwa 14.600 Euro Rente im Jahr beziehen, die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten und zahlen dennoch keine Steuern.

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Aber selbst wenn die Energiepreispauschale dazu führt, dass Sie als Rentner erstmals in die Steuerpflicht rutschen, muss das nicht heißen, dass Sie auch tatsächlich mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen.

Denn in der Steuererklärung können Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten und Werbungskosten geltend machen. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast und Sie zahlen am Ende womöglich doch nichts. Vielleicht bekommen Sie stattdessen sogar Geld vom Finanzamt zurück. Lesen Sie hier, welche Ausgaben Sie als Rentner noch absetzen können.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schriftliches Statement von Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (25. Oktober 2022)
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