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Grundsteuererklärung: Finanzämter verschicken jetzt Erinnerungsschreiben


Wichtiges Schreiben
Das steckt hinter der Post vom Finanzamt

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 30.03.2023Lesedauer: 2 Min.
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Einfamilienhaus (Symbolbild): Millionen von Haus- und Wohnungsbesitzern mussten eine Grundsteuererklärung abgeben.Vergrößern des Bildes
Einfamilienhaus (Symbolbild): Millionen von Haus- und Wohnungsbesitzern mussten eine Grundsteuererklärung abgeben. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa-tmn)

In Bayern bleibt noch etwas Zeit, in allen anderen Bundesländern wird es ernst: Wer ein Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten findet, sollte sich sputen.

Hunderttausende Eigentümer in Deutschland bekommen in diesen Tagen Post vom Finanzamt – und sollten umgehend darauf reagieren. Denn bei den Briefen handelt es sich um Erinnerungsschreiben zur Grundsteuererklärung. Schleswig-Holstein und Hessen haben angekündigt, in den Tagen rund um Ostern mit dem Versand beginnen zu wollen.

"Diejenigen, die noch nicht abgegeben haben, werden nun zunächst mit dem Schreiben an ihre Abgabepflicht erinnert", heißt es auf der Website des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums. Was droht, wenn Eigentümer daraufhin immer noch nicht tätig werden, lässt sich dort ebenfalls ablesen.

Grundsteuer: Bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld

So weist das Ministerium darauf hin, dass die Finanzverwaltung grundsätzlich einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je Monat erheben dürfe. Auch riskierten säumige Eigentümer ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro sowie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen – also etwa der Wohnfläche. Und die dürfte nicht gerade zugunsten der Hausbesitzer ausfallen. In Schleswig-Holstein stehen noch rund 200.000 Grundsteuererklärungen aus. Mehr dazu, was Ihnen bei Verzug droht, lesen Sie hier.

Sollten Sie Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl Sie einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben, können Sie den Brief allerdings ignorieren. "Es ist nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu einer zeitlichen Überschneidung von Versand der Schreiben und zwischenzeitlicher Abgabe oder Bearbeitung des Fristverlängerungsantrags kommt", teilt das Finanzministerium in Schleswig-Holstein mit. "In diesem Fall ist kein weiteres Handeln der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erforderlich."

Nur Bayern bildet eine Ausnahme

Hessens Finanzministerium kommuniziert den Versand der Schreiben etwas forscher. "Das wird die letzte Erinnerung sein", heißt es auf der Website. "Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden."

Eigentlich hätten Eigentümer ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 abgeben müssen. Eine Ausnahme bildet Bayern, das die Frist ein weiteres Mal verlängert hat – bis zum 30. April 2023. Die meisten anderen Bundesländer hatten angekündigt, dass sie zumindest kulant mit verspäteten Erklärungen umgehen wollen. Daher verschicken sie nun zunächst nur die Erinnerungsschreiben.

Verwendete Quellen
  • schleswig-holstein.de: "Grundsteuer: Land beginnt mit Versand der Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümerinnen und Eigentümer"
  • finanzen.hessen.de: "Grundsteuerreform: Bereits über eine halbe Million Bescheide in Hessen versendet"
  • steuertipps.de: "Grundsteuererklärungen: Die ersten Erinnerungsschreiben werden verschickt"
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