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Bahnstreik auf dem Weg zur Arbeit? Diese Pflichten haben Arbeitnehmer


Zur Not auf eigene Kosten
Diese Pflichten haben Arbeitnehmer, wenn die Pendelstrecke ausfällt

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Zug steht am Gleis: Viele Pendler sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen.Vergrößern des BildesEin Zug steht am Gleis: Viele Pendler sind auf die Bahn angewiesen. (Quelle: dpa-bilder)
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Wie Mitarbeiter bei einem Bahnstreik zur Arbeit kommen, ist ihre Angelegenheit. Aber was, wenn es keine weiteren öffentlichen Verkehrsmittel gibt?

Auch wenn das Bahnpersonal streikt und deshalb der Regional- und Fernverkehr weitgehend quasi stillstehen, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen. "Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht", sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege – in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. "Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar", sagt Oberthür.

Und wie sieht es mit Homeoffice aus? Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen. Rechtsprechung hierzu gibt es allerdings bislang noch nicht.

50-Stunden-Streik angekündigt

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat am Donnerstag die nächste Warnstreikrunde im Tarifstreit mit der Bahnbranche angekündigt. Der dritte Warnstreik in diesem Jahr werde damit von Sonntag 22 Uhr bis Dienstagabend 24 Uhr dauern, teilte die EVG am Donnerstag mit. Mit den Maßnahmen will die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen.

In Reaktion auf die Streikankündigung der Gewerkschaft erklärte die Deutsche Bahn am Donnerstag, den gesamten Fernverkehr für die Dauer des Streiks einzustellen. Ferner hieß es, auch der Nahverkehr werde in ganz Deutschland stark beeinträchtigt sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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